Reifenbindung / Reifenfreigaben

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Volkmar
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von Volkmar »

Hallo,

mit der Anzeige von Themen habe ich im Forum leichte Probleme. Weil ich mich täglich einlogge, lasse ich mir nur die "Neuen Beiträge" anzeigen. Alles andere habe ich ja schon gelesen. Die angebotene Auswahl ist jedoch höchst unterschiedlich. So habe ich den Artikel von Roland, obwohl schon am 14.03. geschrieben, erst heute, am 18.03. angezeigt bekommen.

Damit will ich sagen, ich drücke mich nicht vor Problemen, kann aber erst jetzt in die Debatte einsteigen.

Der Artikel aus "Biker Journal" und die Verkehrsblattverlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, stehen in krassem Widerspruch zu den
Informationen, die ich Mitte Januar vom TÜV und der örtlichen Polizei erhalten hatte.

Ich will erneut versuchen eine Klärung herbei zu führen.
Gerade weil ich erst mit Verspätung von der neuerlichen Problemstellung erfahren habe, bitte ich mir einige Tage Zeit zu lassen. Ich muß mir erst einen Schlachtplan zurecht legen.

Gruß

Volkmar
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Volkmar
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von Volkmar »

Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger!
Es wäre unverantwortlich von mir, wenn ich nach dem Artikel von Roland und den darin enthaltenen Informationen alles auf sich beruhen lassen würde. Eine Verlautbarung des Bundesamtes für Verkehr ist in dieser Form nicht unbedingt üblich. Sie ist für uns möglicherweise als eine Art Damoklesschwert zu sehen. Eine verbindliche und umfassende Abklärung suche ich somit nicht über Reifenhändler, sondern ganz speziell über dieses Bundesamt zu erreichen.
Meine Informationen sollen auch künftig verläßlich sein.
Ich hatte mir einige Tage Zeit ausbedungen, um eine Linie zu finden. Nach einem Espresso und zwei Zigaretten war mir die Gangart klar. Ich habe die Arbeit unverzüglich umgesetzt.

Nahezu zeitgleich mit dieser Information an Euch habe ich den nachfolgenden Text ans Bundesministerium für Verkehr, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit geschickt. Bitte nicht wegen der Schreibweise meckern. Mir sind die allgemein gebräuchlichen Kürzel in Mail's bekannt. Hier geht es jedoch um ein Schreiben an ein Ministerium.

Sehr geehrte Damen und Herren,

seitens der Reifenfabrikatsbindung für Zweiräder bestehen erhebliche Unsicherheiten. Bitte helfen sie mir, damit ich mein Motorrad mir den richtigen Reifen ausrüsten kann.

Konkret: ich habe mir eine Moto Guzzi V 11 Le Mans gekauft. Weil ich informiert sein möchte, bin ich im Internet einem Forum beigetreten, das sich ausschließlich mit dem Typ V 11 befasst. Die Reifenfrage wird hier hitzig aber dennoch sachlich geführt.
Mitte Januar 2008 habe ich mich um eine Klärung des Problems bemüht. Ich habe bei der örtlichen Polizeidienststelle vorgesprochen und mich mit einem Prüfingenieur unserer TÜV-Außenstelle in Verbindung gesetzt. Einhellige Aussage, eine Fabrikatsbindung gibt es nicht mehr. Entspricht ein Reifen der vorgegebenen Spezifikation, ist das Reifenfabrikat ohne Belang. Der Ingenieur des TÜV gab mir zwei Ausdrucke aus seiner Datenbank mit, in denen diese Aussage belegt wurde. Die Blätter durfte ich ausdrücklich ins Forum stellen, was ich mit einem begleitenden Artikel auch getan habe.

Ich bin davon ausgegangen, das Thema umfassen abgearbeitet zu haben. Im Forum wußte jeder welche Reifen er aufziehen durfte. Es war Ruhe.

Ein anderes Mitglied aus dem Forum hat die Diskussion um die Bereifung erneut in Gang gebracht. Nicht ohne Grund und nicht ohne Beleg.
Ein Artikel aus der Motorrad-Zeitschrift „bikers journal“ führt die Auskünfte, die ich bekommen hatte ad absurdum.
Internet-Adresse des Artikels: (bleibt hier weg)
Nun, auch Artikel in Fachzeitschriften entbehren oftmals jeglicher Grundlage. Was mich nachhaltig beeindruckt hat ist jedoch ein Link in diesem Bericht, mit dem auf eine Verkehrsblattverlautbarung 2000, S 627, aus Ihrem Ministerium verwiesen wird.
Internet-Adresse der Verlautbarung (nur zur Vervollständigung): (wiederum entbehrlich)
Nach dieser Verlautbarung wäre die Auskunft des TÜV und der Polizei falsch.
An den ursprünglichen Vorgaben, Freigabe durch den Reifenhersteller oder den Motorradhersteller, hätte sich nichts geändert.

Die spezifischen Eigenheiten unserer Maschinen, die Moto Guzzi, Typen V 11, wurden in den Jahren 1999 bis 2005 hergestellt, werden also nicht mehr gebaut. Die Motorräder sind als ausgesprochenes Nieschen-Produkt zu sehen. Weder die Firma Moto Guzzi, noch die Hersteller großer Reifenfirmen sind daran interessiert hierfür Reifenfreigaben zu erwirken. Das geht so weit, dass für einige Baujahre nur noch Reifen frei gegeben sind, die bereits nicht mehr produziert werden.
Das in der Verlautbarung angeführte Beispiel, andere Reifen mit Freigaben zu montieren, ist für uns aus dem Grund nicht umsetzbar!

Ich bitte freundlich um eine Stellungnahme, die speziell auf unsere Probleme eingeht und die bestehenden Unklarheiten aus der Welt schafft.
Ihre Antwort möchte ich selbstverständlich in das angesprochene Forum stellen um die Mitglieder zu informieren. Sollte nichts Gegenteiliges vermerkt werden, gehe ich von Ihrem Einverständnis aus.

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Volkmar Hetzel
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roland.k
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von roland.k »

:clap:

Super!
Ob da wohl jemand drauf antwortet :roll:

Grüße

Roland
Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit ! :kuh:
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Sammy
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von Sammy »

Hallo Volkmar
absolut super :clap:
Wir haben gestern in der Firma den TÜV Rheinland im Hause gehabt.
Ich die Frage wegen den Reifenbinung sofort an den höchsten Tüv Prüfer abgeschoßen.
Er wie aus der Pistole gibt es nicht mehr auch nicht für Motoräder.
Die Produktion für Markenreifen umfassen solche aufwendigen Tests ,das sie für die Größe, Gewichtsindex und Geschwindigkeit freigegeben sind .
Kann auf das Motorrad alle Markenreifen ohne bedenkenn montieren.
Würde mich jetzt stark wundern ,wenn Du eine andere Auskunf erhalten würdest

Grüße
Sammy

PS:Reifenbindung ist auch EU Rechtlich nicht mehr erlaubt.
Audi BMW haben schon Millonenstrafen bezahlt weil Markenbindung eingetragen war.
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Volkmar
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von Volkmar »

Hallo Roland, eine Antwort werde ich bekommen. Da kannst Du Gift drauf nehmen!

Hallo Sammy, fällt die Antwort so aus, wie Du es siehst, wären meine Ausführungen von Mitte Januar bestätigt.
Das ist auf den Punkt genau das, was ich erreichen will!
Ich darf mich nun, wenn ich die Verkehrsblattverlautbarung des Ministeriums mit einbeziehe, nicht mehr nur auf die Polizei und den TÜV verlassen. Ich muss in der Hierarchie höher gehen.
Das Ministerium ist in unserer Sache derzeit die höchste Institution, an die ich mich wenden könnte.
Bekommen wir „Grünes Licht“ aus dem Ministerium, können wir unsere Reifensorgen vergessen.
Bekommen wir’s nicht, müsste ich eine Änderung zur Änderung der letzten Änderung des Gesetzestextes anstreben. Das heißt, ich müsste mich direkt an den Gesetzgeber wenden. Das habe ich zwar noch nie gemacht aber einmal ist immer das erste Mal. Und zuviel Respekt habe ich nur vor meiner Frau.

Oooha, Dein "PS" hatte ich überlesen. Das ist eine Ergänzung wert!
Ich hänge mich hier keinesfalls wegen dem TÜV oder der Polizei rein.
Der TÜV-Süd hat mir letztlich die Auskunft gegeben, damit entscheiden ALLE Prüfstellen in Deutschland so. Legt sich ein Prüfer quer, soll ja vorkommen, empfehle ich einen Anruf bei der zentralen TÜV-Stelle Eurer Landeshauptstadt. Mit dem zuständigen Ingenieur verbinden lassen, dem kurz das Problem geschildert, mit Erwähnung, es komme nun schon zu der zweiten oder dritten Hauptuntersuchung und es werde befürchtet, der Prüfer sowieso (hier UNBEDINGT den Namen des Prüfers nennen) werde sich wieder nicht überzeugen lassen. Verlaßt Euch drauf, mit dem Prüfer ist die Sache für alle Zeiten erledigt!
Die Polizei hält sich in genau unserer Frage zurück! Sollte doch einmal kontrolliert werden, die Datenblätter des TÜV bereithalten. Damit ist auch diese Sache geregelt.
Bis hier hin wäre die Angelegenheit keinen Federstrich mehr wert.
Ich möchte jetzt das Problem mit den Versicherungen lösen. Hier droht die wirkliche Gefahr! Ein gewisser Aufwand scheint mir gerechtfertigt.
Die Verkehrsblattverlautbarung des Ministeriums für Verkehr könnte ein Stolperstein werden! Geht es um Schadensregulierung und greifen die Versicherungen auf die Verlautbarung zurück, kann ein Rechtsstreit drohen.
Dabei ist es völlig egal ob die Rechtslage ansonsten eindeutig ist! Solange gestritten wird, wird nicht bezahlt oder nur eine Teilsumme erstattet. Das ist der Aufhänger! Gehen die Herren bis zur letzten Instanz, das ist normal, seid Ihr alte Leute bis der Streit beendet ist oder er wird von Euren Erben abgeschlossen. Auf die Gerichts- und Anwaltskosten gehe ich lieber nicht ein.
Wer so etwas am Hals hat ist wirklich ein armes Schwein! Dafür mache ich mir die Mühe.
Mit einer Stellungnahme des Verkehrs-Ministeriums, sofern sie positiv ausfällt, müßte sich unsere Ausgangslage ganz erheblich verbessern.

Holdrio, Volkmar
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Sammy
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von Sammy »

Hallo Volkmar
da könntes Du vollkommen recht haben .Hier Wiehrt der Amtsschimmel :kacke: ,recht haben und recht bekommen ist eine andere sache.
Ich habe wirklich sehr oft mit TÜV abnahmen zu tun,Du glaubst nicht was da alles abgeht.
Wir Produzieren Reisebusse ,allein die EU Bauvorschriften zu lesen ist Gigantisch ,ich werde schon beim lesen verrückt. :hammer: :hammer: .
Im ersten Satz alles ganz klar im zweiten wird alles wieder verworfen im dritten kommt die ausnahme,im vierten
die Berechnung im fünften die Sonderausnahme im sechsten die Regelung die jeder Vernunft wiederstrebt.

Grüße
Sammy :hammer: :hammer: alles für den :hintern:
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DiLo
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von DiLo »

Hallo Volkmar. Bist ja ein richtiger Terrier. Hatte Dir ja heute morgen eine kurze Mail geschickt. Durch Kontrollen fahre ich ganz relaxed. Die können dann streiten bis sie schwarz werden.

Recht hast Du in allen Buchstaben Deiner Ausführungen, was die Versicherungen betrifft. Kein Rechtsstreit endet zu 100% für die eine oder andere Partei. Und hier reicht so ein dämliches Blättchen eines Ministeriums-Ministranten aus, um gerechte Zweifel beim Urteilenden hervorzurufen.

Bravo VOLKMAR, Bravo!

Die Anfrage bei den Versicherungen bringt übrigens auch nix:
"Ja, sie können montieren was sie wollen"
"Darf ich das bitte schriftlich haben?"
"Nein"
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Bernie
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von Bernie »

Hallo Volkmar,
hallo Roland,
ihr zitiert hier die Ausführungen des "kleinen" Motorradmagazins "Bikers Journal".
Sinngemäß das gleiche stand auch in der auflagestarken Zeitschrift "Motorrad" im Dezember, Ausgabe 26/2007.

Gruß
Bernhard
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Gruß aus dem Bayrischen Wald an alle Zweizylinder
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roland.k
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von roland.k »

Hallo zusammen,

folgende Mail hab ich eben erhalten:

Guten Tag,

wenn keine Profilbindung vorgeschrieben ist, brauchen sie auch künfig keine mitzuführen.
( auch nicht aufgrund der neuen KFZ-Papiere).
Aus diesem Grund gibt es auch keine Michelin- Bescheinigung.


Mit freundlichen Grüßen / Sincères salutations / Best regards

i.A. M. Maffert
Produkttechnik / -marketing Motorradreifen
Deutschland, Österreich, Schweiz

Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA
-----------------------------------------------
Michelinstraße 4 - 76185 Karlsruhe - Postfach 210951 - 76159 Karlsruhe
Telefon +49 (0)721-530-3349 - Fax +49 (0)721-530-1460
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Guzzimanni
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von Guzzimanni »

Hallo, ich fahre auch ohne Freigabebescheinigung :razzing: Ich habe mir die "KONFORMITÄTSERKLÄRUNG; WELCHE JEDEM FAHRZEUG DER SERIE DES HOMOLOGIERTEN TYPS BEIGEFÜGT IST" :oberl: So steht das auf dem Papier :hammer: auf A6 kopiert, eingeschweißt und unter die Sitzbank gelegt. Unter 10. steht: "Originalbereifung des Fahrzeugen: Größe(n) und gegebenenfalls Fabrikmarke der Reifen
Vorne 120/70-ZR17 58 W

Hinten 170/60- ZR17 72W o. 180/55-ZR17 73W :!:

Da das Papier fahrzeuggebunden ist, ist es im Falle des Falles mehr als gar nichts :amen:
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Volkmar
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von Volkmar »

In meinen Eröffnungsartikel „Reifenfabrikatsbindung und mehr von KS bis heute erledigt“, habe ich zwei Datenblätter des TÜV eingefügt. Die Datenblätter habe ich fotografiert, weil mein PC hin war und ich am Laptop keinen installierten Scanner zur Verfügung hatte. Die Druckqualität ist dem entsprechend schlecht. Jetzt bekommt Ihr die Blätter für eine gute Druckqualität sauber eingescannt noch einmal.

Anmerkung für diejenigen, die mit dem PC nicht so vertraut sind: „Alte Datenbank“ ausdrucken, den Druck verkehrt herum wieder in den Drucker einlegen, „Neue Datenbank“ im Querformat auf die Rückseite drucken, zusammenfalten und zum Fahrzeugschein legen.


Gruß Volkmar
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Datenblatt aus der „neuen Datenbank“
Datenblatt aus der „neuen Datenbank“
Datenblatt aus der „alten Datenbank“
Datenblatt aus der „alten Datenbank“
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CH.G.
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von CH.G. »

Da ist ja mal wieder interessant. Die Elfe in der alten Datenbank bringt die Leistung 400 U/min früher als meine und leiser ist sie auch noch :?:
Es kann nur einen geben!
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von Dottore G. »

Papier ist geduldig :mrgreen:
Moto Guzzi 850 T5. Moto Guzzi V11 LM fast orginal. Moto Guzzi V35 C. Simson S63 und Di Blasi R7,dazu Honda Elite 150 nebst Honda Helix CN 250 "ganz erheblich" optimiert.Italjet Tiffany 25 und Moby M1 mit M3 Motor, Velosolex 3800.Simson Schwalbe.
In meine Guzzen kommt nur Super + und Luft ;-) na gut,Öl gibts auch noch.Auch schöne Dinge können manchmal schmutzig sein.
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DiLo
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von DiLo »

Wer hat denn sich schon mal die Mühe gemacht, im Werkstatthandbuch (nicht Fahrerhandbuch) bei "Reifen" nachzuschauen?
Ich war nicht schlecht überrascht, was da drinne stand ..... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
roger
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von roger »

Moin,

folgende Fragen von mir wurde heute von meiner TÜV-Station in blau beantwortet:
"
Für mein Motorrad, Moto-Guzzi V11 Le Mans, Typ KS sind lediglich die Reifengrößen
vorgegeben/vorgeschrieben. Eine Fabrikatsbindung besteht nicht.
Jetzt gibt es Reifenhersteller (z.B. Michelin) die haben für ihre Reifenmodelle Reifenfreigaben für mein Motorrad.
Andere (z.B. Conti oder Dunlop) haben so etwas aber nicht.

Konkrete Frage:
Wenn ich mit einem Conti oder Dunlop fahre, bekomme ich da Probleme oder nicht? "
Antwort:
Nein, rechtlich gibt es keine Probleme

(Das es grundsätzlich begrüßenswert ist, eine Reifenfreigabe zu haben usw. ist mir ja klar. Ich möchte
aber wissen, ob ich Nachteile habe wenn ich keine habe und es "zum Schwur kommt")

Antwort:
Höchstens, wenn Sie mit einem Conti oder Dunlop 90 Grad Schäglage einnehmen, und dafür den Reifenhersteller haftbar machen wollen...

Na also - klarer gehts wohl nicht. :dafuer:

Tschüß, Roger 8-)
V11 Le Mans, KS, 2002, ohne Kat, MIVV X-Cone Töpfe mit ABE, lecker LiquiMoly im Kardan und honig-dickes 50er Öl im "V" und dann ist da noch eine 1986 ´er Cali II.
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Volkmar
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von Volkmar »

Posteingang Montag, 09.06.2008
(ich war leider verhindert und kann deshalb den Text erst mit einer Woche Verspätung ins Forum stellen)

Sehr geehrter Herr Hetzel,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. März 2008, dessen Beantwortung leider erst heute möglich ist, wofür ich um Verständnis bitte.

Sind in den Fahrzeugpapieren von Motorrädern Beschränkungen bei den Reifen in Form einer Fabrikats- oder Typbindung enthalten, muss bei Reifenersatz wieder der angegebene Reifen aufgezogen werden. Ob Fahrzeuge über nationale oder internationale Genehmigungsverfahren in den Verkehr kommen, ist nicht relevant. Sind im Laufe des Fahrzeuglebens weitere Reifenfabrikate oder Reifentypen vom Reifen- oder Motorradhersteller freigegeben worden, dürfen auch diese Reifen gefahren werden. Für die Freigaben werden Herstellerbestätigungen erstellt, die von den Reifenherstellern über das Internet bezogen werden können.

Die vorgenommene Beschränkung erfolgt nicht willkürlich, sondern stützt sich auf das geltende Recht ab. Gemäß der Rahmenrichtlinie 2002/24/EG, Artikel 7 Abs. 3, können Beschränkungen in einer Genehmigung aufgenommen werden, die bezogen auf Reifen, Fabrikat und Typ im Bauartgenehmigungsbogen gemäß 97/24/EWG, Kapitel 1 Anhang III, Anlage 2, Anschnitt II zur Sicherung der fahrdynamischen Stabilität ausgewiesen werden..
Richtig ist, dass bei Reifen für mehrspurige Fahrzeuge die Fabrikatsbindung entfallen ist. Gründe für die unterschiedliche Verfahrensweise sind:

1. Unterschiedliches Recht.

Reifen für mehrspurige Fahrzeuge werden nach der Richtlinie 92/23/EWG-, Reifen für Motorräder nach der Richtlinie 97/24/EG genehmigt.

2. Unterschiedliche technische und physikalische Bedingungen.

Die Fahrstabilität von Motorrädern ist ein entscheidendes Sicherheitskriterium. Definiert wird der Begriff "Fahrstabilität" als Störungsunempfindlichkeit des Motorrades im gesamten Geschwindigkeitsbereich. Im Gegensatz zum Zweispurfahrzeug, befindet sich das Motorrad bei niedrigen Geschwindigkeiten im labilen
Gleichgewicht und wird nur bei zunehmender Fahrgeschwindigkeit rein dynamisch stabilisiert.

Das fahrdynamische Verhalten wird durch die Eigenschaften der einzelnen Fahrzeugbauteile und deren Zusammenspiel bestimmt. Zu den charakteristischen Größen zählen Gewichte, Schwerpunktlagen, Trägheiten, Steifigkeiten, Dämpfungseigenschaften, aerodynamische Kennwerte sowie geometrische Daten.

Der Motorradreifen hat als fest integriertes Konstruktionselement wichtige Funktionen zu erfüllen. Alle auftretenden dynamisch veränderlichen Kräfte müssen über den Kraftschluss mit der Fahrbahn übertragen werden. Hierbei sind die Anforderungen beim Einspurfahrzeug aus Gründen seiner Fahrdynamik komplexer als bei anderen Fahrzeugarten.

Bislang hat man drei Stabilitätsstörungen, das Kippen, Flattern und Pendeln beim Zweirad unterschieden. In jüngerer Zeit kam das Lenkerschlagen hinzu. Das Flattern ist bei Motorrädern im Geschwindigkeitsbereich von 40 bis 100 km/h von Bedeutung. Dabei handelt es sich um reine Schwingungen des Lenksystems. Grundsätzlich ist jedes nachlaufgeführte Rad (Kraftradvorderrad) von diesem Phänomen betroffen.
Beim Pendeln handelt es sich um eine kombinierte Roll- und Gierbewegung des gesamten Motorradrumpfes, wobei das Lenksystem gegenphasig um die
Lenkachse schwingt.
Der Motorradreifen hat als wichtiges federndes und dämpfendes Element beim Abbau dieser gefährlichen Fahrzeugschwingungen eine wesentliche Funktion.

In Anbetracht oben genannter Bedingungen wird auch weiterhin im Sinne der Verkehrssicherheit an der Möglichkeit festgehalten, Beschränkungen beim Fahrzeug in Form von Fabrikats- / Typbindungen bei Reifen für einspurige Fahrzeuge vorzunehmen.

Zur weiteren Information ist eine Kopie der Verkehrsblattverlautbarung zu diesem Thema angelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beate Thielecke


Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice, Besucherdienst, IFG
buergerinfo@bmvbs.bund.de

Tel.: + 49 (0) 30 18 - 300 - 3060
Fax: + 49 (0) 30 18 - 300 – 1942



An dieser Stelle folgt der Text meiner eigenen Anfrage. Nachzulesen in diesem Artikel, 18.03.2008, 12.20 Uhr.

In der Antwort kann ich keinen Bezug zur Fragestellung erkennen. Ich vermisse jeden guten Willen seitens der Behörde und sehe derzeit keine Möglichkeit unser Problem zufrieden stellend zu lösen.

Es tut mir leid.

Volkmar
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DiLo
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von DiLo »

DiLo hat geschrieben:Wer hat denn sich schon mal die Mühe gemacht, im Werkstatthandbuch (nicht Fahrerhandbuch) bei "Reifen" nachzuschauen?
Ich war nicht schlecht überrascht, was da drinne stand ..... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Da wird der Michelin Pilot Power empfohlen. Das WHB wurde aber gedruckt zu einer Zeit, als auf der Michelin-Homepage noch nix von V11 zu lesen war....

@Volkmar: wir werden wohl leider dumm sterben.....
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roland.k
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von roland.k »

Hallo Volkmar,

die Frau hat wohl Ahnung, jedoch hat er sich zu keiner konkreten Äußerung hinreißen lassen. Nicht dass man sich später auf dieses Schreiben....

Ich fahre zur Zeit vorne eine Conti (ohne Zulassung für die V11) und hinten einen Michelin (ohne Zulassung für die V11) und sollte da mal wer meckern werde ich Ihm :pohauen:

Grüße

Roland
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von PaulchenPanther »

Ich habe mir heute einen frischen Satz Z6 aufziehen lassen , in Grebenhain können wir dann gerne mal darüber diskutieren . Aber ich habe vor wenigen Tagen mal ein ernstes Wort mit dem TÜV-ler geredet , der hat mir sinngemäß dasselbe erzählt wie die gute Frau Thielecke geschrieben hat .
Also wenigstens bei uns in Sachsen erfolgt weder eine Austragung der Fabrikatsbindung noch noch eine Eintragung der 160-er Größe für die KR .
Die einzigen aktuellen Marken mit Freigabe sind meines Wissens demnach die Brückensteine in 160-er und 170-er , Avon und Metzeler in 170-er Größe .

MfG Ralph
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von Hexerfr »

Da kann ich ja nur froh sein, dass ich eine Austragung der Markenbindung aus meinen KfZ- Papieren erreicht habe. Mir kann keiner was anhaben. Und ich fahre nun das, was ich will.

Dieses Behörden-hin und her kann einem nur auf den Nerv gehen. Die Begründung der Behörde ist doch völlig aus der Luft gegriffen. Wäre nachvollziehbar, wenn eine Bindung auch bei Neufahrzeugen gegeben wäre. ISt sie aber nicht. Damit ist das völlig daneben, was die gute Frau da schreibt. So ist es, wenn sich Blinde zum Thema Farbe äußern.

Ich behaupte: Es gibt V11 vor und nach dem Stichtag aus derselben Baureihe. Die einen mit die anderen ohne Bindung. Die beiden Scheine in Kopie sollten wir mal an das Ministerium senden und bitten , ihre Argumenation darauf basieren dem Normalbürger verständlich zu machen.

In Deutschland wedelt der Schwanz mit dem Hund.

Euer Hexer
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schanz
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von schanz »

Tach vom "Krümmerschanz",

habe mir jetzt die die Diskussionen der letzten Seiten intensiv durchgelesen und bin nun, so glaube ich wenigstens, nur in soweit schlauer, als das man OHNE Reifenbindung im FS Marke frei Schnauze fahren kann. (Was mir der Kollege von der staatlichen Rennleitung bei uns auf´m Ort auch so mündlich bestätigt hat) :oberl:

Nachdem ich mir die Pelle (Brückenstein BT 20) aus Südfrankreich nun komplett runterradiert habe :razzing: wollte ich hier mal nachfragen was die alten Guzzifahrer empfehlen. (Für V11 Le Mans KT) Hatte den subjektiven Eindruck das die Elfe ein echter Profilkiller ist. War bisher eigentlich immer recht zufrieden mit den Bridgestone.

Danke für die Tips

Schanz
Per aspera ad astra!

Guzzi V11 Le Mans, Bj 03
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Dicki
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von Dicki »

Hallo,
mal eine ganz pragmatische Frage zu diesem unseligen Thema:
Hat schon hier mal wer einen Anschiss bei einer Kontrolle bekommen oder sogar ein Ticket ???
Habe Glück, bei mir 04 Baujahr, ist nichts eingetragen.
Also, wer?
Wenn keiner, wird hier nicht irgendwie mit kanonen auf Spatzen geschossen?

Mein ja nur...
Gruss Dicki
(10.000 km im Jahr, die letzten 10 Jahre kann ich mich nur an drei Kontrollen erinnern, davon ein Blitzer mit Radarpistole, gerne auch am vielgefahrenen Wochenende im Schwarzwald unterwegs)
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roland.k
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von roland.k »

schanz hat geschrieben:Tach vom "Krümmerschanz",

habe mir jetzt die die Diskussionen der letzten Seiten intensiv durchgelesen und bin nun, so glaube ich wenigstens, nur in soweit schlauer, als das man OHNE Reifenbindung im FS Marke frei Schnauze fahren kann. (Was mir der Kollege von der staatlichen Rennleitung bei uns auf´m Ort auch so mündlich bestätigt hat) :oberl:

Nachdem ich mir die Pelle (Brückenstein BT 20) aus Südfrankreich nun komplett runterradiert habe :razzing: wollte ich hier mal nachfragen was die alten Guzzifahrer empfehlen. (Für V11 Le Mans KT) Hatte den subjektiven Eindruck das die Elfe ein echter Profilkiller ist. War bisher eigentlich immer recht zufrieden mit den Bridgestone.

Danke für die Tips

Schanz
Hallo Schanz,

ich würde im Augenblick den Michelin Pilot Road 2 empfehlen. Der Reifen ist im Vergleich zum Brückenstein 20 vieeeeeel moderner.

Grüße

Roland
Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit ! :kuh:
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DiLo
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von DiLo »

Und ich würd mal "Suchen" bemühen mit Thema Reifen. Dann bist Du so schlau wie vorher.
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Dottore G.
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Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Beitrag von Dottore G. »

Mir gefällt der Pilot Road 2 CT sehr :clap:
Moto Guzzi 850 T5. Moto Guzzi V11 LM fast orginal. Moto Guzzi V35 C. Simson S63 und Di Blasi R7,dazu Honda Elite 150 nebst Honda Helix CN 250 "ganz erheblich" optimiert.Italjet Tiffany 25 und Moby M1 mit M3 Motor, Velosolex 3800.Simson Schwalbe.
In meine Guzzen kommt nur Super + und Luft ;-) na gut,Öl gibts auch noch.Auch schöne Dinge können manchmal schmutzig sein.
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