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Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 18:02
von roland.k
Hallo,

diesen Beitrag zum Thema Reifenbindung hab ich eben gefunden! :hammer:
Das Austragen von Reifenbindungen macht eigentlich keinen Sinn, da man a. das fahren kann was im FZ-Schein steht, oder b. eine Freigabe mitführen muss. Ist nichts eingetragen (ohne Reifenbindung) muss eine Freigabe der Reifenherstellers vorliegen und mitgeführt werden :kacke:

Ich fahre auf meiner Lemans somit ohne Zulassung! Conti hat keine Freigabe für die V11 oder besser beschrieben: "Conti hat generell keine Freigabe für Moto Guzzi" :crazy:

Und was macht man nun auf die V11 KR/KS/KT?

Sollten wir mal eine Liste starten mit Freigaben für die V11-Modelle?
Falls wer eine Freigabe hat, mir bitte per Mail senden und ich bau diese dann hier in diesem Thread ein.

Grüße

Roland

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 18:18
von roland.k
Freigaben:

Moto Guzzi V11 Sport KR
AVON AV59/AV60 Viper
AVON AV45/AV46 ST
AVON AV55/AV56 Storm-ST

Bridgestone BT010F/BT010R
Bridgestone BT 014 FSE/BT 014 R
Bridgestone BT 020 F/BT020R
Bridgestone BT020 F/BT020 RU (NT)
Bridgestone BT 021 F/BT 021 R Sport Touring

Moto Guzzi V11 Sport / Lemans KS
Bridgestone BT 002 F/BT 002 R RACING STREET
Bridgestone BT 010F/BT 010R
Bridgestone BT 012 FSS/ BT012 RSS
BridgestoneBT 014 FSE/BT 014 R
Bridgestone BT020 F/BT020 RU (NT)
Bridgestone BT 021 F/BT 021 R Sport Touring

Michelin Pilot Road
Michelin Pilot Power

Moto Guzzi V11 KT
Metzeler Roadtec Z6
Metzeler Sporttec M1
Metzeler Sporttec M3

Pirelli Diablo Rosso
Pirelli Diablo
Pirelli Diablo Strada

Bridgestone BT 002 F/BT 002 R RACING STREET
Bridgestone BT010F/BT010R
Bridgestone BT 012 FSS/ BT012 RSS
Bridgestone BT 014 FSE/BT 014 R
Bridgestone BT020 F/BT020 RU (NT)
Bridgestone BT 021 F/BT 021 R Sport Touring

Michelin Pilot Road
Michelin Pilot Power




Diese Liste ist ohne Gewähr! Freigaben sind nur Muster und ohne Stempel und Unterschrift des Reifenhändlers nicht gültig!

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 19:19
von CH.G.
Ich fahr auch weiterhin was ich will :evil:

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 19:58
von Calimanni
CH.G. hat geschrieben:Ich fahr auch weiterhin was ich will :evil:
Ich schliess mich CH.G. an :razzing:
Und auch gemischte Sortierungen,wenns grad passt :hintern:

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: Fr 14. Mär 2008, 20:39
von DiLo
Um festzustellen, ob ein bestimmter Reifentyp mit einem speziellen Motorradmodell in allen Fahrsituationen und Geschwindigkeitsbereichen harmoniert, sind umfangreiche Tests durch professionelle Fahrer unabdingbar. Erst nach guten Ergebnissen bei den gefahrenen Tests wird von (...) eine Freigabe für die jeweilige Reifen-Motorrad-Kombination erstellt
Also. Passt doch. Freigabe erteilt. Ich halte mich an meinen TüV´ler.

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: Sa 15. Mär 2008, 09:13
von roland.k
DiLo hat geschrieben:
Um festzustellen, ob ein bestimmter Reifentyp mit einem speziellen Motorradmodell in allen Fahrsituationen und Geschwindigkeitsbereichen harmoniert, sind umfangreiche Tests durch professionelle Fahrer unabdingbar. Erst nach guten Ergebnissen bei den gefahrenen Tests wird von (...) eine Freigabe für die jeweilige Reifen-Motorrad-Kombination erstellt
Also. Passt doch. Freigabe erteilt. Ich halte mich an meinen TüV´ler.
Hallo Dilo,

hast Du eine Reifenfreigabe für einen Reifen der hier nicht aufgeführt ist?

Grüße

Roland

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: Sa 15. Mär 2008, 10:24
von DiLo
ROLAND ! Hast Du Dir die Liste von Michelin mal angeschaut? Die kannst Du in der Pfeiffe rauchen. Da steht auch nix weiter Drin, als dass die Pellen auf unsere Mopeds passen. Müsst mal noch einer mit der V11 Sport hinfahren, dann stünd die da auch mal drin. Eine Freigabenummer, letzte Spalte in Blatt, gibt´s für unsere Mühlen nicht. Und das ist ja, worauf die Herren in Deinem Artikel rauswollen. Es stehlen sich nicht nur die Hersteller der Motorräder aus der Verantwortung. Ebenso im Boot sind die Reifenhersteller und die Versicherungen. Der Tüv hat nun fast gar nix mit der Sache mehr am Hut und der Dorfbulle kann jeden zum Vorfahren verdonnern, auch oder gerade weil er gar nix weiß, wissn muss und wissen kann.... Über die Richtigkeit der gewählten Reifen entscheiden im Zweifelsfalle die Anwälte und Richter, die noch nie einen Popometer eingesetzt haben. Recht hat, wer Recht bekommt.

Und so lange würde ich empfehlen im Falle dass mich einer fragen täte: Fahrt doch was Ihr wollt. Und wenn Ihr rechtssicher fahren wollt, dann am besten mit BT020. Wenn Ihr sicher fahren wollt, dann am besten mit was anderem.

Und, meine These zu den Herren Metzlers hatte ich an anderer Stelle schon erwähnt.

Dennoch Roland, finde ich Deinen Beitrag wertvoll und würde mich am liebsten wieder daraus löschen. Feel free to do so.

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: Sa 15. Mär 2008, 11:48
von roland.k
Hallo Dilo,

im Streitfall mit einer Versicherung wirst Du mit Sicherheit Probleme bekommen wenn es keine Freigabe für den verwendeten Reifen gibt. Kontrolle und TÜV ist das eine, Schadensregulierung das andere.
Stell Dir vor Du mähst einen Fußgänger um, welcher dann sein Leben lang im Rollstuhl sitzt. Bei solchen Unfällen wird mit Sicherheit die Maschine beschlagnahmt und von einem Sachverständigen untersucht. Kommt raus, dass die Zulassung erlischt wegen nicht eingetragenen Reifen, ist das für den Fahrer :kacke:

Es muss nicht sein dass Michelin keine Freigabe hat, nur weil diese auf der Homepage nicht zum Download bereit steht! Ich werde nächste Woche im Service anrufen und mich erkundigen.

Dieser Beitrag soll eine Übersicht über die legalen Reifenkombinationen darstellen und ist ohne Gewähr!

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: Sa 15. Mär 2008, 22:02
von luhbo
Verschieb diese tolle Liste doch wenigstens in den nicht öffentlichen Bereich, oder nicht?!

Hubert

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: So 16. Mär 2008, 11:40
von DiLo
Roland! Ich möchte zu dem von Dir zitierten Artikel aus biker-journal.de noch folgendes anmerken:
Der Ersteller des Artikels scheint in seiner Wortwahl auch nicht ganz souverän zu sein. Das Vermengen und Vermischen der Begriffe "Freigeabe", "Empfehlung" und "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ist doch ziemlich wischiwaschi.

Was klar aus dem Artikel hervorgeht: Mehr Eigenverantwortung für den Halter. Solange Conti noch Serienbereifung für Bayuwaren herstellt, werden die sich den Schuh nicht anziehen, explicit für unsere Elfen eine Empfehlung auszusprechen.
Im Gegenzug AVIS: spricht explicit eine Empfehlung, auch für Nieschenmotorräder aus.

In jedem Falle geht meine Eigenverantwortung so weit, in Zukunft lieber einen Conti der richtigen Größe aufzuziehen als einen Reifen der Marke "Hähnchen süß-sauer", getestet in den Werken Ho Chi Minh´s, mit Herstellerempfehlung. Damit ich auch weiterhin den "Erleuchteten Pfad" sicher durchguzzeln kann.

Aber, wie schon gesagt, wer absolut rechtssicher guzzeln will, der folgt er Empfehlung von MG:
  • PIRELLI MTR 01/02 - Corsa
    BRIDGESTONE BT 57
    METZELER MEZ 3
(Fahrerhandbuch S.18)

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: So 16. Mär 2008, 12:55
von zadde
Schöne Empfehlungen im Handbuch, Reifen die es schon teilweise oder sogar alle nicht mehr gibt :hammer:
Ich mach drauf was mir gefällt, bei der Verwirrung die da sowieso herrscht wird da von Seiten Narrenzunft grün/weiss (oder bald blau/silber) nicht viel kommen und die Prüfer dürften sich wohl meist (so meine Erfahrung bisher) eher zurück halten. Wenn was passiert muss erst mal ein Zusammenhang zwischen Reifen und Ereignis hergestellt werden und das ist auch nicht gerade einfach.
:kacke: drauf

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: So 16. Mär 2008, 13:23
von MacinTosh
Ich fahre auch den Conti Road Attack. Habe auf der Seite http://www.conti-fitmentguide.com zumindest Moto Guzzi als Marke gefunden und auch die Paarung für den Conti RA. Aber mit dem kleinen Hinweis, dass sich die Reifenfreigabe noch in Bearbeitung befindet und der aktuelle Stand bei "Continental-Motorrad" zu hinterfragen ist. Kann jemand was mit dem Hinweis anfangen ?

Grüße

MacinTosh

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: So 16. Mär 2008, 14:32
von DiLo
@Macin Tosh und Roland: Die Seite von Conti ist gut. Unbedingt oben mit einpflegen!!!

Ich habe nochmals den Artikel durchgeackert und finde meine Meinung nach wie vor bestätigt:
Jürgen Frank vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat geschrieben:"Es gibt für den Motorradhersteller keine rechtliche Verpflichtung, eine Beschränkung in der Typgenehmigung in Form einer Fabrikatsbindung für Reifen vorzunehmen. Die Notwendigkeit, eine Beschränkung in Form einer Fabrikatsbindung vorzunehmen, ergibt sich aus den Fahreigenschaften des jeweiligen Motorradtyps. Die Verantwortung dafür, dass alle auf dem Markt befindlichen typgenehmigten Reifen in den für den Motorradtyp vorgegeben Reifengrößen zu keinen fahrdynamischen Sicherheitsproblemen führen, trägt der Hersteller selbst. Werden jedoch die notwendigen Fahreigenschaften nur mit bestimmten Fabrikaten erreicht und somit in der Typgenehmigung-Genehmigung aufgeführt, sind diese Beschränkungen für den Verbraucher bindend."
Wenn Moto Guzzi der Meinung ist, dass die Fahreigenschaften nur mit einem bestimmten Reifen gewährleistet ist, so muß MG eine Reifenbindung aussprechen. Theoretisch müsste MG auch Reifen ausklammern, welche nicht zum Fahrzeug passen (Enduro-Reifen, Rennreifen nicht, da die ja keine E-Nummer haben) Tut MG dies nicht, kann alles in der richtigen Größe mit Typengenehmigung (E-Nummer des Reifen-Herstellers) montiert werden. Der Reifenhersteller gibt in einer Liste die in Frage kommenden Reifen an um dem Kunden den Frust eines Enduro-Reifens zu ersparen.

Im Umkehrschluß heißt das: Will z.Bsp.: Conti an eine Gruppe von Motorrädern Reifen mit Fabrikatsbindung seitens des Motorrad-Herstellers verkaufen (unsere KR-Modelle), muß Conti eine explicite Empfehlung aussprechen, eine Freigabe erteilen für eben dieses Motorrad.
Biker Journal hat geschrieben:Verzichtet ein Fahrzeughersteller auf sicherheitsrelevante Reifenfreigaben, ist es naheliegend, dass in diesem Fall wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen könnten. Allein im Jahr 2007 präsentierte der japanische Motorradhersteller Suzuki mindestens sechs neue Motorräder. Das komplette Programm zwischen 400 und 1.800 ccm umfasst zu diesem Zeitpunkt 22 straßenzugelassene Modelle (Quelle: 'MOTORRAD Katalog 2007'). Klar hingegen die Frage, wer bei einem Unfall durch Reifenschaden haftet, wenn der Fahrzeughersteller keinerlei Bindung mehr vorgibt oder nur eine, die vielleicht nicht mehr produziert wird. Dann nämlich geht der 'Schwarze Peter' an den Halter des Fahrzeugs. Es sei denn, der Reifenhersteller hat von sich aus das jeweilige Fahrzeug mit dem betreffenden Reifen ausgiebig getestet und folglich eine offizielle Freigabe erstellt. In diesem Fall würden die Kosten zu Prüfung und Erstellung des Gutachtens bei den Reifenherstellern hängen bleiben.
Wenn dieser Absatz so zutrifft wie geschrieben, dann haben die Anwälte in Zukunft mehr als genug zu tun oder unsere Mopeds fahren bald nur noch auf den Felgen rum. Was bitte ist denn ein Reifenschaden im rechtlichen Sinne?
  • Ein Plattfuß?
    ein Unfall, durch einen "falschen" Reifen hervorgerufen?
    ein Unfall, der durch Montage eines BT57 hätte vermieden werden können?

Sorry, aber da komm ich aus dem Schmunzeln nicht mehr raus.

Die Tatsache, dass Hersteller bestimmter Reifen nach wie vor FREIGABEN für Motorräder ohne Reifenbindung erstellen, liegt wohl eher im wirtschaftlichen Interesse begründet. Getestet wird nicht, ob es der beste aller Reifen für ein bestimmtes Motorrad ist, sondern, ob der Reifen zumindest die fundamentalen Anforderungen an einen Reifen erfüllt um als verkehrssicher zu gelten. Ist die Pelle zu allem Überfluß dann auch noch gut: Glück gehabt. BAUERNFÄNGEREI, meiner Meinung nach. Dennoch interessant, was passiert, wenn man z.Bsp. auf die Elfe einen Enduro Reifen montiert. Auf normaler Strasse sicherlich fatal. Damit das nicht passiert, dafür gibt es von Conti oder Michelin die Liste mit den Fahrzeugen (Link vom Roland weiter oben) Stünde in dieser Liste der Enduro-Schlappen mit drinne, dann hätte der Reifen-Hersteller im Falle eines recht wahrscheinlichen Unfalls ein Problem!

Das ganze etwas theoretischer ausgedrückt:
Früher mit Fabrikatsbindung gab es eine 1:1 Beziehung zwischen Motorrad-Hersteller und Reifen-Hersteller. Der Kunde war aussen vor.
Heute ist es eine m:n Beziehung bzw. eine m:n:o Dreiecksbeziehung, in welcher jeder der Beteiligten seine Hausaufgaben machen muß.

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: So 16. Mär 2008, 17:37
von zadde
Ja Dilo,
so interpretiere ich die ganze Sache auch, ist nichts vorgschrieben kann alles drauf was in Abmessung, Tragkraft und Geschwindigkeitsklasse den Vorgaben in den Papieren entspricht. Sind Reifenmarken eingetragen kann alles montiert werden wenn eine Freigabe des Reifen- oder Fahrzeugherstellers vorliegt, weiteres Eintragen aber nicht mehr erforderlich.
Diese Auslegung ist die einzig logische und in der Form dann auch nachvollziehbar. Letztes mal hat der Dekra Mensch nur bemerkt, das bei der Elfe ja gar nichts an Marken vorgeschrieben ist und wollte in der Folge auch keine Freigabe für das was montiert ist.
Also Hauptschache schwarz, rund und min 1,6mm Proifl :hintern:

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: So 16. Mär 2008, 20:23
von roger
Moin,

liebe Leute - die ganze heiße Luft ist gar nicht nötig.
Fahrt einfach zum netten TÜV-ler. Der druckt euch aus seiner Freigabedatenbank den Freibrief aus.
Es gibt für uns keine Bindungen mehr und genau das bescheinigt euch der nette Ing. vom TÜV sehr gerne und kostenlos (jedenfalls wars bei mir so). Und dann noch dieser hochoffizielle TÜV-Stempel :anbet: auf dem Dokument, herrlich, das macht frei !
Viele Einträge bei den Reifenherstellern sind falsch - oft kriegen die den Unterscheid zwischen KR/KS usw. nicht hin.
Ich habe die angeschrieben und einige haben das jetzt sogar korrigiert (z.B. Pirelli).

Also: Dokument vom TÜV holen, und kaufen wie´s beliebt.

Wer´s nicht glaubt guckt hier: http://www.barenscheerbosau.de/resources/Reifen+1.jpg

Tschüß,
Roger 8-)

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: Mo 17. Mär 2008, 14:09
von roland.k
Hallo Roger,

das erklär mal dem TÜV-Prüfer in Lahr!
Zitat Prüfbericht:

Es bestehen -mit Ausnahme folgender Mängel- keine gegen die Vorschriftsmäßigkeit Ihres Fahrzeuges: "Bereifung Freigabe bitte mitführen"

:hammer:

Im Fahrzeugschein sind nur Reifengrößen und keine Reifenbindungen eingetragen!

Grüße

Roland

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: Mo 17. Mär 2008, 14:33
von DiLo
....Bereifung - Freigabe bitte mitführen....
Nö, schreib ich nix mehr zu....

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: Mo 17. Mär 2008, 14:53
von roland.k
DiLo hat geschrieben:
....Bereifung - Freigabe bitte mitführen....
Nö, schreib ich nix mehr zu....
Ach mäno!

Irgendwie ist das das ein heiliges Durcheinander und wer ist verantwortlich :?
Wohl der selbige Minister der das mit dem Biospit E10 und der stümperhaften Umsetzung der neuen Fahrzeugpappiere zu verantworten hat :peitsche:

Grüße

Roland

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: Mo 17. Mär 2008, 15:06
von CH.G.
Wie sieht die Sache denn bei Oldtimern aus? Dort konnte man doch schon immer draufmachen was man wollte :?

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: Mo 17. Mär 2008, 15:51
von DiLo
CH.G. hat geschrieben:Wie sieht die Sache denn bei Oldtimern aus? Dort konnte man doch schon immer draufmachen was man wollte :?
Schweig er still, sonst blickt´s gar niemand nicht mehr!

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: Mo 17. Mär 2008, 16:07
von uwe.v11
man muß einen händler finden der einem die reifenfreigabe einträgt.
bzw. der einen tüv mann hat der ihm das macht.
anders ist nur :kacke:
bei oldtimers ist es gaaanz egal
bekommt man die eingetragene größe,dann kann man draufmachen was man will,die geschwindigkeitsangabe muß noch stimmen!!
uwe

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: Mo 17. Mär 2008, 16:40
von CH.G.
Die ganze gesetzliche :kacke: bei uns kotzt mich nur noch an. Wird höchste Zeit, dass ich hier verschwinde :evil:

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: Mo 17. Mär 2008, 17:28
von roland.k
Hai Uwe,

aber wenn ich eine Freigabe besitze muss ich doch nichts eintragen lassen. Fehlt mir diese Freigabe muss eine Einzelabnahme erfolgen und das Kostet 784.567 € :hammer:
Danach bekomme ich dann eine Eintragung, aber grad das will ich ja nicht :kacke:

Hast Du einen Wisch vom Prüfer auf dem steht dass die KR und der Pilot Power zueinander passen?

Grüße

Roland

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: Mo 17. Mär 2008, 17:45
von roland.k
Mail an Michelin-Service Motorradreifen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gerne meine Moto Guzzi V11-Lemans (Modell 2002) entweder mit dem Pilot Power oder Pilot Road betreiben.

Auf Ihrer Homepage im Reifenfinder sind beide Varianten aufgeführt. Als Fussnote ist dann "4" zu finden und eine Reifenfreigabe fehlt. Im Fahrzeugschein ist nur die auf Ihrer Homepage angegebene Reifengröße und keine Reifenbindung zu finden, was ja zur Fussnote passen würde.

Die neue Rechtssprechung ist sehr verwirrend! Laut TÜV muss ich eine Freigabe des Reifenherstellers mit mir führen, welche ich jedoch nicht bei Ihnen bekommen kann?

Nun meine Frage: "ist es rechtlich problematisch, die auf Ihrer Homepage vorgeschlagenen Pilot Power / Pilot Road auf der Moto Guzzi V11-Lemans zu nutzen und muss ich dann eine Freigabe mitführen?"

Mit freundlichen Grüßen

Roland Küntzler

Re: Reifenbindung / Reifenfreigaben

Verfasst: Di 18. Mär 2008, 01:00
von Bernie
Sorry,
aber ich verstehe euren Stress nicht. Wir hatten doch das Thema in der Rubrik Reifen bereits vor ein paar Wochen abgehandelt. Also ich habe eine XT, Bj. 2003. Und in den alten Papieren war ganz korrekt nur die Größe eingetragen, so wie es auch in der offiziellen Betriebserlaubnis steht, die beim Kraftfahrtbundesamt hinterlegt ist. Die Tatsache, dass nun in den neuen Papieren der Satz "Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis beachten" steht, ändert nichts an der offiziellen Betriebserlaubnis, die sich jeder Polizist und jeder TÜVler beim KBA anfordern kann.
Die Zulassungsstelle hat mir bestätigt, dass wir nach wie vor keine Reifenfabrikatsbindung haben, und dass man als Beweis evtl. den alten Brief mitführen sollte.
Eine Freigabe von Reifenherstellern ist also völlig überflüssig!
Ciao
Bernhard