MICHELIN ... It´s Time to say Good Bye! Is it?

Alles rund um das Thema Fahrwerk, Reifen und Bremsen
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DiLo
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MICHELIN ... It´s Time to say Good Bye! Is it?

Beitrag von DiLo »

Michelin ... im Reifenkompass ist keine Freigabe für welchen Reifen auch immer mehr für die V11. Darauf hatte ich in anderen Beiträgen schon hingewiesen.

Reifenbindung - Haben unsere V11en ab Modell KS nicht mehr
Reifenfreigaben - Oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen, müssen seitens des Herstellers vorliegen

Nun ist es aber so, dass anhand der Reifenfreigabe aktuell von Conti z.Bsp. der Road Attack nicht mehr aufgeführt ist. Wer diesen fährt und seine ehemals ausgedruckte Freigabe nicht mehr hat, wäre illegal unterwegs.
Der Conti Road Attack 2 hingegen ist in der Servicemitteilung 0726 vom 23.08.2010 aufgeführt (!)

Lesen wir die Servicemitteilung genauer:
Continental ! hat geschrieben:
1) Die angegebene Bereifung stimmt mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der Übereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein.

2) Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der Übereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung nach § 19 Abs.2 StVZO vor. Für den Reifentyp ist eine Typengenehmigung erteilt worden und eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Fahrzeuges oder Einbauanweisungen, insbesondere die Anforderungen 2) nach Kap. I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht; eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 StVO).

Zu 1) und 2): Eine Verpflichtung zur Änderung der Zulassungsbescheinigung besteht nicht (§ 13 Abs.1 i.V.m. Anl. 5 - Zulassungsbe- scheinigung Teil I - Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3) FZV).
Die Reifengrössen 120 (vorne) und 170 (hinten) fallen unter Pkt.1
Die Reifengrößen 180 (hinten) fallen unter Pkt.2 .... weil der 180er nicht mehr im Fahrzeugschein steht !

In der Reifenfreigabe des Herstellers steht also eigentlich nichts anderes, als das, was im "alten" Brief und Schein drin gestanden hatte.
Reifengröße, Reifenquerschnitt, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex.
Und das eben nur, weil es den alten Brief/Schein nicht mehr gibt (ich hab den natürlich noch!)

Dennoch finde ich es Mist, dass uns die Gesetzgeber zunächst eine höhere Entscheidungsfreiheit lassen, im Gegenzug aber den Winkeladvokaten mehr Spielraum für Abstrafungen geben.

Aus diesem Grunde stelle ich hiermit
Michelin, Continental, Bridgestone, Avon, Metzler, Pirelli, Dunlop und den anderen Herstellern
meine Moto Guzzi V11 Sport (Baureihe KS) nebst bzw. inkl. Fahrer zur Verfügung zur Durchführung praxisorientierter Reifentests um diese künftig explizit mit einer Reifenfreigabe versehen zu können!

Kontakt unter: v11-lemans(at)gmx.de
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Thomas
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Re: MICHELIN ... It´s Time to say Good Bye! Is it?

Beitrag von Thomas »

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube ich hatte das schon mal erwähnt. Jeder Reifenhersteller hat auf seiner Freigabe einen Aussteiger wie z. B. bei Conti.
Zitat:
Continental hat geschrieben:Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug im unveränderten Originalzustand gemäß der erteilten EG- Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet.
Was heißt das wenn an dem Fahrzeug z. B. eine Verkleidung montiert wurde. Könnte das Einfluss auf das Fahrwerk haben und somit die Freigabe nichtig sein?

Ich habe einen anderen Lenker montiert. Glaubt vielleicht jemand die Fa. Conti lässt sich ans Bein pissen? Es ist einem Hersteller nicht zu zumuten Fahrzeuge im nicht originalen Zustand zu testen. Streng genommen ist die Freigabe für meine V11 nicht gültig.



Th
Immer 3-4 Zentimeter Sicherheitsstreifen an den Reifenflanken

Neu im Stall ist ein Pony
T3
V11
ETV 1000 Caponord ist verkauft
K 1600 GTL ist verkauft

SS 1600K am 15.06.2017 auf Aprilia Caponord ist beurkundet
SS 1000 am 09.07.2017 auf BMW K 1600 GTL ist beurkundet
SS 1000 am 19.08.2017 auf BMW K 1600 GTL ist beurkundet
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Dottore G.
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Re: MICHELIN ... It´s Time to say Good Bye! Is it?

Beitrag von Dottore G. »

Wer hat denn schon mal Ärger mit der Rennleitung gehabt wegen fehlender Freigabe?
Warscheinlicher ist der Ärger wegen fehlender Profiltiefe.
Und Versicherungsärger dürften bestimmt 50 % aller Elfentreiber bei einen Unfall bekommen,
wegen bauartbedingten Veränderungen die nicht konform sind. :(
Ist doch alles ........ wenn keiner gerade stehen will.

Gruß, Dieter.
Moto Guzzi 850 T5. Moto Guzzi V11 LM fast orginal. Moto Guzzi V35 C. Simson S63 und Di Blasi R7,dazu Honda Elite 150 nebst Honda Helix CN 250 "ganz erheblich" optimiert.Italjet Tiffany 25 und Moby M1 mit M3 Motor, Velosolex 3800.Simson Schwalbe.
In meine Guzzen kommt nur Super + und Luft ;-) na gut,Öl gibts auch noch.Auch schöne Dinge können manchmal schmutzig sein.
Arwed
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Re: MICHELIN ... It´s Time to say Good Bye! Is it?

Beitrag von Arwed »

Bin zwar kein Reifenspezialist, aber beim letzten Besuch beim freundlichen Graukittel wurde mir (nach strengen Blicken) auf mein Hinterrad ein Datenblatt "TASK KBA Archiv" ausgedruckt, die besagt, dass ich hinten 170/60-ZR17 (72W) ALS AUCH 180/55-ZR17 (73W) aufziehen darf. Das erweitert die 170/60-ZR17(72W) im Fahrzeugschein ganz erheblich. Michelin: Such mal Pilot Power für die Blümchenpflücker. (Bei mit fliessen jedesmal die Tränen der Begeisterung waagerecht zum Ohr ab.) Oder Pilot Road für die Gemässigten.
Bunt ist das Dasein und granatenstark
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DiLo
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Re: MICHELIN ... It´s Time to say Good Bye! Is it?

Beitrag von DiLo »

Thomas hat geschrieben: Zitat:
Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug im unveränderten Originalzustand gemäß der erteilten EG- Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet.
Ich hatte diesen Passus bewusst nicht zitiert. Mir scheint der Punkt einfach folgender zu sein:
Auch die Polizei und der TüV bzw. Dekra haben seit der Umstellung auf den neuen Brief, in welchem nur die kleinste der im alten Brief eingetragenen Reifen steht, Probleme herauszufinden, ob ein anderer Reifen auch zulässig ist.
Da wir uns unbedingt an die EU anlehnen mussten (was ja auch nicht nur Nachteile bringt), hat man die Nachweispflicht den Fahrzeughaltern auferlegt. Und diese wiederum können das nur mit Hilfe einer Freigabe des Reifenherstellers.

Thomas, Dein Zitat weiter geführt, steht bei Conti als letzter Satz:
Continental hat geschrieben: Eine Verpflichtung, diese Information mitzuführen besteht nicht (§19 Abs.4 StZVO), wird zur Vermeidung unnötiger Schwierigkeiten aber dringlich empfohlen.
Bei Metzler und Pirelli hingegen steht:
Metzler hat geschrieben: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist mitzuführen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt auch für Fahrzeuge in der ungedrosselten Leistungsversion.
Je älter unsere Mopeds werden, umso weniger Reifenhersteller werden die V11 als Randgruppenmotorrad in Ihren Listen und Freigaben führen (siehe Reifenkompass von MICHELIN). Der normale "Schönwetterfahrer" setzt sich mit den Spezifikationen der Reifen nicht auseinander. Die Chance, dass er jetzt an einen z.Bsp. 120/90-16 TL 63H M/C greift, ist gegeben. Und für den gibt es definitiv keine Freigabe, keine Typengenhmigung, keine Betriebserlaubnis, keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
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roland.k
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Re: MICHELIN ... It´s Time to say Good Bye! Is it?

Beitrag von roland.k »

Bei mir steht Reifenbindung laut Betriebserlaubnis beachten und in der steht nichts drin. Also alles was den Geschwindigkeitsindex, Tragkraft und Dimensionen hat werd ich einfach ungefragt aufziehen :-)
Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit ! :kuh:
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DiLo
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Re: MICHELIN ... It´s Time to say Good Bye! Is it?

Beitrag von DiLo »

Roland.K hat geschrieben:Bei mir steht Reifenbindung laut Betriebserlaubnis beachten und in der steht nichts drin. Also alles was den Geschwindigkeitsindex, Tragkraft und Dimensionen hat werd ich einfach ungefragt aufziehen
So ist es. Darum würde ich den Fred hier gerne schließen und als "Info" sticky machen.

Noch steht nichts "falsches" drin und es bleibt jedem selbst überlassen, welche Schlüsse er daraus zieht. Verantwortlich ist jeder selbst.

Bitte auch hierzu Vom ADAC Informationen aus der Fahrzeugtechnik lesen.

Das Forum kann keine Absolution erteilen und rechtlich nicht in die Verantwortung genommen werden.
Das Forum kann aber versuchen zu informieren und bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.


Gruss, Dirk (MOD)

Ich wollte ja eigentlich nie wieder etwas über Reifen schreiben. Und das habe ich hier eigentlich auch nicht getan.

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EDIT: Ich stehe gerade mit Thomas wegen der Sperrung des Freds in Kontakt. Die Sperrung hat nicht, aber auch gar nichts mit seiner kritischen Äusserung zu meinem Beitrag zu tun. Im Gegenteil! Ohne den Beitrag von Thomas hätte ich hier nicht zu gemacht. Vertraut mal dem Moderator ein wenig, der sonst fast nie eingreift. Arwed, Dottore G.: Dito !
Wenn ich weiterführende qualifizierte Informationen habe, werde ich diese hier anhängen bzw. den Thread ergänzen.
Dateianhänge
Alter Brief Moto Guzzi V11 Sport Naked (Typ KS) S.4
Alter Brief Moto Guzzi V11 Sport Naked (Typ KS) S.4
Alter Brief Moto Guzzi V11 Sport Naked (Typ KS) S.2
Alter Brief Moto Guzzi V11 Sport Naked (Typ KS) S.2
Reifenfreigabe 0276 Continental von 08.2010 für E3*92/61*0075****
Reifenfreigabe 0276 Continental von 08.2010 für E3*92/61*0075****
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DiLo
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Re: MICHELIN ... It´s Time to say Good Bye! Is it?

Beitrag von DiLo »

Ich habe nun Die Genehmigung zum Veröffentlichen der Stellungnahme von Conti erhalten mit der Bitte, die persönlichen Kontaktdaten unkenntlich zu machen (Spamschutz). Bei Fragen darf man sich gerne an die offizielle Service-Mail-Adresse von CONTI wenden.
Sehr geehrter Herr Lxxxxx,
(....)
Wenn in Ihren Fahrzeugpapieren bzw. in den COC- Papieren (auch
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt) keine Reifenbindung eingetragen
ist dürfen Sie, in den Seriengrößen, unsere Bereifung ohne weiteres fahren.
Ich kann und darf Ihnen aber nur empfehlen Reifen zufahren die vom
Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Ihr Fahrzeug
besitzen.
Für die gewünschte Reifen- Motorrad- Kombination (ContiSportAttack2 - Moto
Guzzi V11 Sport (KS)) haben wir derzeit noch keine
Unbedenklichkeitsbescheinigung / Freigabe im Programm.
Es ist dafür bislang noch kein Freigabeverfahren durchgeführt worden.
Ohne ein positiv abgeschlossenes Freigabeverfahren ist eine Bescheinigung
nicht möglich.
In Planung ist die Freigabe für dieses Jahr, einen genaueren Zeitpunkt kann
ich Ihnen leider nicht nennen.
Natürlich werde ich unsere Test- Abteilung auf die Dringlichkeit einer
Freigabe hinweisen und hoffe, dass wir Ihnen kurzfristig eine Bescheinigung
bereitstellen können.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Rxxxx Vxxxxxxx

________________________________________
Rxxxxx Vxxxxxxc
Reifenuntersuchung / Tire Examination
Motorrad / Motorcycle

Continental Reifen Deutschland GmbH
Werk Korbach
Continentalstr. 3-5
D-34497 Korbach
Antworten