Ohne DB-Eater 2012

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Dottore G.
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von Dottore G. »

Moinsen,
ein Sommerwochenende an einer nicht für Motorräder gesperrten Bergstrecke,
und man fängt an die Krawallbrüder langsam aber sicher zu hassen.
Warum wird denn wohl Splitt,Bühlsand,Öl und Seife auf solche Straßen gekippt?
Mich wundert das nicht mehr,obwohl ich diese Art der der Selbsthilfe
von Anwohnern natürlich auf schärfste verurteile.
Einfach mal drüber nachdenken. ;)
Mich nerven überlaute Böcke auch schon beim fahren in der Gruppe.
Ich bin "so" alt noch gar nicht,aber um bei Passanten Eindruck schinden zu wollen dann aber schon.
Böse Blicke von Müttern deren Kinder sich weinend die Ohren zu halten törnen mich nicht an.
Und über die Mähr von loud pipes saves life kann ich nicht mal mehr schmunzeln.
Vernünftich benehmen,dann bleibt die Börse voll und die Leute winken weiterhin am Straßenrand.
Und wer seine Elfe ordentlich bewegt,der kann sich sogar über das orginale Ansauggeräusch mit Schnorcheln und Papierfilter bei voll aufgezogenen Klappen freuen. :-D
Wie immer meine persönliche Meinung.

Gruß, Dieter.
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lucky
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von lucky »

Ich fahre auch ohne Eater und mein Sohn heult nicht, wenn er das Moped hört. Allerdings steht er auch immer mehr als einen Meter entfernt. Er freut sich, wenn er mich ankommen hört. :-D .... meine Frau auch :kratz:
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uweschlingmann
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von uweschlingmann »

Ich fahre auch ohne Eater und mein Sohn heult nicht, wenn er das Moped hört. Allerdings steht er auch immer mehr als einen Meter entfernt. Er freut sich, wenn er mich ankommen hört. .... meine Frau auch
und nicht zu vergessen....... :anbet: :-D der Automatische Garagentor Öffner,wenn ich von der langen anstrengenden Fahrt nach Hause komme :kratz:

Uwe
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Hexerfr
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von Hexerfr »

Ich wünsche allen DB-Eater-Weglassern mal ein paar Tage Urlaub mit Zimmer zur empfohlenen Motorrad-Lieblingsstrecke zu verbringen. Wenn der 10. mit brüllendem WORRRAAR vorbeigedonnert ist, kapiert ihr es vielleicht auch, dass andere Menschen auch ein Recht auf Lärmschutz haben. Ein paar einzelne lärmliebende Moppedfahrer können nicht Masstab für das sein, was andere zu ertragen haben.

Ich wohne nicht an so einer Strecke, aber die Anwohner tun mir leid.Vor allem die Kollegen aus der Ami-Fraktion tun sich da sehr oft negativ hervor. Was da an Brülltüten verbaut ist, spottet jedweder Beschreibung. Wer sich dann noch brüstet mit 105 Ph und alles legal, dem kann ich nur nen Vogel zeigen.

Grüße vom auch nicht Orignal-Auspuff fahrenden Hexer.

Sound steht für mich nicht mit Krach auf einer Ebene.
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Der Inhalt meiner Beiträge ist meine persönliche Meinung und nicht mit der Meinung der Forenbetreiber oder anderer Forenmitglieder gleichzusetzen.
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Jens.V11
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von Jens.V11 »

Ich gehe mit den Leuten die hier einen auf "Anwohnerversteher" machen.

Das sowas falsch und kindisch ist ist doch auch garnicht die Frage...ich lasse die Teile ja auch drin...es geht doch vielmehr darum ob die Strafe angemessen ist!

Und das mit mit dem überfahren einer roten Ampel fast gleichzusetzen ist mal sowas von lächerlich...was ist denn wenn ich mich ablege und mit reisst es ein Loch in den Krümmer...das wird sogar noch lauter sein, wird das dann auch fällig wenn ich mich nach Hause schleppe?

Für sowas müssten gesonderte Strafen her finde ich...wie sowas geprüft wird ist mir erstmal total schnuppe, aber z.B. 3 Monate Klasse 1 Verbot fänd ich angemessen....wenn man das am Anfang der Saison macht tut es mal richtig weh und hat mal so garnix mit den wirklich gefährlichen Vergehen zu tun mit denen es jetzt in einen Topf geworfen wird.
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Thomas
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von Thomas »

Was ist Lautstärke

Da werde ich mit den paar dB einer Guzzi ganz blaß...


Th
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Kermit70
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von Kermit70 »

Die Rechnung ist doch ganz einfach: Bei der Modifikation des Bußgeldkataloges geht es nicht anders zu, wie in der freien Marktwirtschaft. Die Nachfrage bestimmt das Angebot !
Die Nachfrage nach mit ohne db-Fresser ist erfahrungsgemäß anscheinend so hoch, dass jetzt eben das doppelte angeboten wird.
Das überrascht doch jetzt nicht wirklich oder?

Das fällt alles unter die Kategorie: Geldbeutel auf, Kohle raus. Schließlich hat man mich letzte Woche nicht umsonst vor einem Friedhof mit dem PKW geblitzt. Warum sollten die auch 800 Meter davor - vor dem Kindergarten - stehen? Das wäre doch unlogisch. Da passt ja jeder auf. Der Kinder wegen. Und vor dem Friedhof ist die Nachfrage nach mehr km/h dann wieder groß. Also wird dort Blitzlicht angeboten.
Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller!
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Dottore G.
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von Dottore G. »

Kermit70 hat geschrieben:
Das fällt alles unter die Kategorie: Geldbeutel auf, Kohle raus. Schließlich hat man mich letzte Woche nicht umsonst vor einem Friedhof mit dem PKW geblitzt. Warum sollten die auch 800 Meter davor - vor dem Kindergarten - stehen? Das wäre doch unlogisch. Da passt ja jeder auf. Der Kinder wegen. Und vor dem Friedhof ist die Nachfrage nach mehr km/h dann wieder groß. Also wird dort Blitzlicht angeboten.
Wer Kinder mal zum Kindergarten gebracht oder abgeholt hat,wird wissen dass nicht unmittelbar
vor Kindergärten gejagd wird,wohl aber ein paar hundert Meter danach oder noch davor voll auf's Pedal getreten wird.
Und zwar von Eltern die Kinder gebracht oder geholt haben und dann unter Zeitdruck stehen
wegen Arbeit oder einkaufen oder Haushalt.
Insofern ist das blitzen beim Friedhof doch gut.
Es geht halt nur über den Geldbeutel,das merkt man doch auch hier an den Reaktionen.
Eigendlich sind unsere Strafen im Vergleich zu anderen Ländern doch harmlos.

Gruß, Dieter.
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von roland.k »

Na wenn mein Kind am Nachhauseweg vor dem Friedhof überfahren wird ist das auch nicht besser, als vor dem Kindergarten :kratz:
Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit ! :kuh:
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lucky
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von lucky »

Dottore G. hat geschrieben:....
Eigendlich sind unsere Strafen im Vergleich zu anderen Ländern doch harmlos.
Find ich auch.
Deswegen: Moped weg oder gleich die Rübe ab! ;)

Deswegen such ich jetzt Mivv's. Die sind legal lauter als die Mistrals illegal... :hammer:
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Dottore G.
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von Dottore G. »

Ihr wollt es einfach nicht verstehen :shock:
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Jens.V11
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von Jens.V11 »

Kermit70 hat geschrieben:Die Rechnung ist doch ganz einfach: Bei der Modifikation des Bußgeldkataloges geht es nicht anders zu, wie in der freien Marktwirtschaft. Die Nachfrage bestimmt das Angebot !

Dem stimme ich nur z.T. zu.

Natürlich hast Du Recht wenn Du sagt weil es viel gemacht wird, wird die Strafe angezogen, seh ich genauso. Ich bin ja auch nicht dafür die Strafe zu senken, sie muss nur anders sein.
Sonst kommt bald sogar Susi Schneckenschiss dahinter, daß die kompletten Bußgelder nicht unserer Sicherheit dienen, sondern nur zusätzliche Einnahmequellen sind.

Weiterhin denke ich Handy am Steuer, falschparken und nicht angeschnallt werden immernoch die HAUPTdelikte sein, nach Deiner Logik bekäme wir dann dafür demnächst 3 Punkte und nen Monat Fahrverbot (das Argument die Verstöße sind nicht gefährlich genug spielt bei nem reinen "Nachfragemodell zum einen keine Rolle, zum anderen sind laute Motorräder auch nicht gefährlich, nur extrem lästig)...weil NUR nach Nachfrage geht es auchnicht, die Lobby der Hasser muss auch groß genug sein und die der Opfer deutlich kleiner (aber wenns geht zahlkräftig).


Und die "uns gehts doch noch gut" Einstellung ist genau die, die uns irgendwann mal Einkommenssteuer>50% einbringt...wir bräuchten hier mehr französische Studenten...unsere Autos stehen in Garagen... :schwitz:

Apropos Ausländer...hier bei uns (Zufahrt zur Eifel aus Richtung Holland) kommt der Krach (komplett offene Anlagen) im Sommer zu 90% von Motorrädern mit gelben Kennzeichen...ob die das neue Punktesystem trifft? :hammer:
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likedeeler
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von likedeeler »

Jens.V11 hat geschrieben:...hier bei uns (Zufahrt zur Eifel aus Richtung Holland) kommt der Krach im Sommer zu 90% von Motorrädern mit gelben Kennzeichen...ob die das neue Punktesystem trifft? :hammer:
Tach Jens,
ist zwar schon älter, aber: in Holland bekommt man ab 100 Punkten automatisch ein gelbes Nummernschild :-)
Gruß Kay
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Jens.V11
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von Jens.V11 »

Ich kenn das so, daß man in Holland maximal 9mal durch die Führerscheinprüfung fallen kann.
Wenn man dann zum 10. Mal antritt bekommt man den Lappen trotzdem, muss dann nur am Auto kenntlich gemacht werden.

Durch ein gelbes Kennzeichen mit schwarzer Schrift ;)
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LupoV11
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von LupoV11 »

Ich habe erlebt, daß in der Nähe von Blankenheim ein Polizist aus dem Euskirchener Kreis einem Fahrer mit niederländischem Kennzeichen in hollländisch erklärt hat, was an seinem Motorrad alles illegal ist. Am Ende seines Vortrages hat er den Fahrer aufgefordert sein Moped in einen legalen Zustand zu bringen :o , dann kann er nach Zahlung einer Strafe :o weiterfahren. Alternativ durfte er auch bezahlen und sein Moped mit einem Anhänger :o abtransportieren. :mrgreen:
Das hat der Polizist auch durchgezogen. :mrgreen:
Es lag wohl daran, daß er von einigen Freunden des Fahrers auf holländisch sehr heftig beleidigt wurde. :o
Von diesen Freunden waren dann auch noch 2 mit der gleichen Strafe dabei. :mrgreen:
Fazit: Beschimpfe nie einen Polizisten, er könnte die benutzte Sprache verstehen. :mrgreen:
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Calimanni
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von Calimanni »

LupoV11 hat geschrieben:Ich habe erlebt, daß in der Nähe von Blankenheim ein Polizist aus dem Euskirchener Kreis einem Fahrer mit niederländischem Kennzeichen in hollländisch erklärt hat, was an seinem Motorrad alles illegal ist. Am Ende seines Vortrages hat er den Fahrer aufgefordert sein Moped in einen legalen Zustand zu bringen :o , dann kann er nach Zahlung einer Strafe :o weiterfahren. Alternativ durfte er auch bezahlen und sein Moped mit einem Anhänger :o abtransportieren. :mrgreen:
Das hat der Polizist auch durchgezogen. :mrgreen:
Es lag wohl daran, daß er von einigen Freunden des Fahrers auf holländisch sehr heftig beleidigt wurde. :o
Von diesen Freunden waren dann auch noch 2 mit der gleichen Strafe dabei. :mrgreen:
Fazit: Beschimpfe nie einen Polizisten, er könnte die benutzte Sprache verstehen. :mrgreen:
Mit Polizisten zu schimpfen hat meiner Meinung nach noch nie was geholfen...lieber :anbet:
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Dottore G.
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von Dottore G. »

Ohne schlechtes Gewissen ist der Auftritt immer leichter. :lol:
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guzzied
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von guzzied »

...........also mit gutem Gewissen den Herrn Wachtmeister beschimpfen................... :mrgreen:
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LupoV11
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von LupoV11 »

guzzied hat geschrieben:...........also mit gutem Gewissen den Herrn Wachtmeister beschimpfen................... :mrgreen:
...aber auf holländisch :mrgreen:
GG
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von Dottore G. »

Die "Jungen" haben Respekt,die "Alten" Verständniss.
Gilt für beide Seiten. ;)
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von Calimanni »

Dottore G. hat geschrieben:Die "Jungen" haben Respekt,die "Alten" Verständniss.
Gilt für beide Seiten. ;)
Also lieber nicht schimpfen...und schon gar nicht auf holländisch :mrgreen:

Grüße aus 3 Km Entfernung zur holl. Grenze :bier:
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Elfentreiber
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von Elfentreiber »

Moin

muss den Fred hier nochmal wieder hoch holen :?:

Der aktuelle Bussgeldkatalog hat ja den ungeliebten §18 StVo gestrichen. Nun geht seit Anfang des Jahres rum, das hier eine Neuregelung gebracht werden soll.
Aktuell sind wir meines Wissens immer noch bei den 25,- EUR für Fahren ohne dB-Killer.
Es gehen Umsetzungstermine für die Neuregelung vom 01.04. über den 01.06. zum 01.07.2012 im Indernett herum.
Weiss hier einer was genaueres?

Hier mal ein Auszug aus "Motorradrecht.de"
Mein Mandant wurde in dieser Saison durch die Polizei kontrolliert. Er hatte keinen DB-Eater in seinem Sportauspuff montiert. Gegen ihn wurde ein Bußgeld in Höhe von EUR 50,00 ausgesprochen, gegen den er sich zur Wehr gesetzt hat.

Mit Beschluss vom 29.08.2011 hat das Amstgericht Pößneck (Az. 654 Js 22961/11 1 OWi) den Bußgeldbescheid abgeändert und eine Geldbuße in Höhe von EUR 25,00 festgesetzt.
und noch ein paar Gedanken von einem Anwalt hierzu:
Die (möglichen) Folgen des Fahrens ohne DB-Eater
Das Problem ist bekannt: Nach der Änderung der StVZO zum 01.03.07 ist § 18 StVZO ersatzlos gestrichen worden.

Damit fehlt nunmehr die Rechtsgrundlage der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Praxis das Entfernen des DB-Killers mit einem Bußgeld von EUR 50,00 (+EUR 25,00 Verwaltungsgebühr) sowie 3 Punkten in der Verkehrssünderkartei zu ahnden.

Es stellt sich nunmehr die viel diskutierte Frage, was passiert, wenn der Biker ohne Eater erwischt wird.




Ein Wort vorweg:
Dieser Artikel stellt meine persönliche Meinung zu diesem Problem dar.


Nach meiner Auffassung ist das Fahren ohne DB-Eater nicht bußgeldbewährt. Fahren ohne den DB-Eater ist mit einem Verwarngeld (derzeit bis zu EUR 35,00) zu ahnden.

Eine Sicherheit, dass es nicht zu einer höheren Sanktion kommen kann, gibt es allerdings nicht.




Sach- und Rechtslage:
Durch das Entfernen des DB-Eaters verschlechtern sich die Emissionswerte der Bikes.
Die Verschlechterung dieser Emissionswerte führt ohne weitere Voraussetzungen nach § 19 Abs. 2 Ziff. 3 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Wer vor dem 01.03.07 ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt hatte, für das keine Betriebserlaubnis bestand verstieß gegen § 18 StVZO.

Dieser Verstoß war mit der bereits in der Einleitung genannten Sanktion geahndet. Festzumachen ist das Bußgeld an Ziff. 214.2 BKatV (Bußgeldkatalog).



§ 18 StVZO ist mit der Reform am 01.03.08 ersatzlos gestrichen worden

Wie bereits gesagt ist es derzeit aufgrund der ersatzlosen Streichung des § 18 StVZO nicht möglich, ohne weiteres die „altbewährte“ Sanktion zu verhängen.



Voraussetzung für eine Ahndung nach der BKatV ist eine „Überleitung“, also eine Norm, die in die BKatV verweist. Diese Brücke ist in 24 StVG zu finden. Hier wird aber wiederum vorausgesetzt, dass die jeweilige Verordnung (hier die StVZO) hierauf verweist.

Die „Überleitungen“ sind in § 69a StVZO normiert, eine entsprechende Überleitung besteht derzeit nicht. Demnach erscheint eine Ahndung wie bisher nicht mehr möglich. Mit gegebenen Rechtslagen, gerade zu Saisonbeginn ist zu leben, das Problem kann aufgrund des Schutzes unbeteiligter Dritter (Lärmbelästigung) nicht ungelöst bleiben.



Aus diesem Grund gibt es von Seiten der Polizei verschiedene Ansatzpunkte.

Derzeit sind 2 Fallgestaltungen bei einer Kontrolle bekannt:

(a) Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass der DB-Eater entfernt worden ist, wird der Betroffene mit einem Verwarngeld bis zu EUR 35,00 verwarnt

oder

(b) eine Anzeige gegen den Betroffenen aufgenommen und der Verstoß wie bisher mit einem Bußgeld von EUR 50,00 nebst Punkten sanktioniert.



Meines Erachtens ist die erste Lösung sachgerecht und entspricht der derzeit gültigen Rechtslage. Mir bekannt ist, dass die letztgenannte Auffassung in Bayern und in Rheinland-Pfalz vertreten wird. (Anmerk.: Zwischenzeitlich scheint sich in RLP sich die Lage dahingehend entspannt zu haben, dass dort der Verstoß mit einem Verwarngeld geahndet wird.)



Damit wird zunächst einmal dem Biker der schwarze Peter zugeschoben, dieser darf sich dann mit dem Gericht in dieser Sache auseinandersetzen. Zu der letztgenannten Ansicht ist wie folgt Stellung zu nehmen: Argumentiert wird damit, dass über § 30 StVZO eine Ahndung wie bisher möglich ist, den § 30 StVZO stellt eine Auffangnorm dar, die extrem weit gefasst ist.

Über § 30 StVZO gelangt man dann wiederum in die BKatV. § 30 StVZO setzt voraus, dass Fahrzeuge so gebaut und ausgerüstet sein müssen, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt.

Ausreichend ist hier bereits eine abstrakte Gefährdung, nicht notwendig ist, dass die Gefährdung bereits konkret eingetreten sein muss.

Das Argument für eine Ahndung wie bis zum 01.03.07, zumindest so weit mir bekannt ist, ist, dass die Tatbestandsalternativen des § 30 StVZO gleichwertig sind, eine Abstufung ist vom Gesetzgeber nicht vorgenommen worden.



Dies erscheint nach meiner Auffassung aber als zu oberflächlich.

§ 30 StVZO ist auf eine Auffangnorm, die auf Vielzahl von Fällen anwendbar ist.

Es muss danach auch nach der jeweiligen Schwere des Verstoßes geahndet werden, eine nicht differenzierende Ahndung ist von dem Betroffenen nicht hinzunehmen.



Dies bestätigt sich auch darin, dass der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog, der zwar keine Gesetzeskraft erlangt, der aber immerhin zur Auslegung der einzelnen Normen der BKatV und der StVZO herangezogen wird, ein feinmaschiges, abgestuftes System für Verstöße, die nach § 30 StVZO geahndet werden, bereit hält.

So beginnt Ziff. 330000 des TBK mit einem Verwarngeld von EUR 25,00 für das in Betrieb nehmen eines unvorschriftsmäßig ausgerüsteten Fahrzeugs. Die Inbetriebnahme eines solchen Fahrzeugs mit Gefährdung ist in Ziff. 330606 zu finden. Hier ist als weitere Voraussetzung eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit genannt. Als weiteres Argument gegen eine undifferenzierte Betrachtung des § 30 StVZO lässt sich ebenfalls anführen, dass auch die BKatV in Ziff. 214.2 Beispiele für eine wesentliche Gefährdung nennt, nämlich Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen.

Demnach erscheint es gerade nicht ausreichend, dass durch das Entfernen des DB-Eaters eine abstrakte Gefahr geschaffen wird.



Im Ergebnis bleibt es also dabei, eine Ahndung ist meines Erachtens derzeit nur mit einem Verwarngeld möglich.



Auch aus den Regelungen der FZV ergibt sich keine andere Würdigung. § 3 FZV regelt die Zulassung eines Fahrzeugs.

Jedes Fahrzeug, mit dem im öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen werden soll, muss Zugelassen sein Eine Überleitung in die BKatV wäre nach der FZV zwar möglich und denkbar.

Die FZV bezieht sich dabei nicht nur auf die Ersterteilung der Zulassung, den aus § 3 FZV ergibt sich, dass die Zulassung durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung erfolgt.

Zu beachten ist, dass § 13 FZV einen detaillierten Katalog zur Verfügung stellt, wann Änderungen am Fahrzeug der Zulassungsbehörde zu melden sind.

Gemäß Ziff. 9 sind Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte nur dann zu melden, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken. § 19 Abs. 2 StVZO stellt allerdings kein Verkehrsverbot dar, so dass eine Änderung der Emissionswerte durch Entfernen des Eaters gerade nicht von der FZV erfasst sein dürfte.

Zu beachten ist ferner, dass bei einer unreflektierten Anwendung der FZV über diese eine umfassende Pflicht zur Selbstanzeige des Halters oder Eigentümers des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde konstituiert werden würde.

Gem. § 5 Abs. 2 FZV hätte der Halter nunmehr das Bike mit Entfernen des Eaters sofort außer Betrieb setzen zu lassen.

Kommt er diesem nicht nach, begeht er ebenfalls eine OWi. Dies erscheint nicht sachgerecht. Es fehlt an der Verhältnismäßigkeit.

In vielen Fällen sind der Halter und der Fahrer auch personenverschieden, der Halter wird in den meisten Fällen aber auch regelmäßig keine Kenntnis davon haben, dass der Eater entfernt worden ist. § 5 Abs. 2 FZV setzt aber gerade kein Wissen des Halters um die Manipulation voraus.



Die FZV kann demnach (noch) nicht auf die Fälle des Fahren ohne Eater angewandt werden.

Es bedarf daher nach meiner Ansicht einer weiteren Abstimmung der Regelwerke StVZO und FZV um deren Anwendungsbereiche deutlich voneinander abzugrenzen und somit Rechtssicherheit für den Bürger zu schaffen.




Fazit:
Soweit der Verkehrsverstoß mit einem Bußgeld (ab EUR 40,00) bewährt ist, dass Punkte nach sich zieht, sollte man aufgrund der mitunter schwerwiegenden Folgen des Punkteaufbaus und der damit möglicherweise unmittelbar folgenden fahrerlaubnisrechtlichen Fragen in jedem Fall die Argumentation der Verwaltungsbehörde durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Zur Klärung der Frage der künftigen Ahndung ist der Gesetzgeber gefragt, eine solche ist nur Herbeizuführen, in dem Punkte für das Entfernen des DB-Eaters nicht stillschweigend hingenommen werden.



Letzes Wort:
Es sollte natürlich auch jedem klar sein, dass es sich bei den vorstehenden Ausführungen alleine um solche zur fahrlässigen Begehungsweise handelt. Bei Vorsatz erhöht sich die Regelbuße, der Punktebereich ist damit (zumindest mit 1 Punkte) eröffnet.


Ich weiss, viel Text, aber vielleicht weiss ja einer von Euch aktuell etwas mehr dazu :?: :?:

Gruß
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andi
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von andi »

Elfentreiber hat geschrieben: Ich weiss, viel Text, aber vielleicht weiss ja einer von Euch aktuell etwas mehr dazu :?: :?:
Ich weiß nur, dass ich mir das jetzt ausdrucke und auf dem Weg zum V11-Treffen dabeihabe, falls ich wieder mal diese doofen Db-Eater verliere. Die sind in diesen italienischen Zubehörauspuffen aber auch sowas von schlecht befestigt...


Andi,
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Luhbo_
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von Luhbo_ »

Elfentreiber hat geschrieben: ...Letzes Wort:
Es sollte natürlich auch jedem klar sein, dass es sich bei den vorstehenden Ausführungen alleine um solche zur fahrlässigen Begehungsweise handelt. Bei Vorsatz erhöht sich die Regelbuße, der Punktebereich ist damit (zumindest mit 1 Punkte) eröffnet.
...
in MOTORRAD, dem großartigen Magazin von Bikern für Biker, ist gerade wieder mal ein Artikel zum Thema, den sie zusammen mit ihren grünen Kollegen gemacht haben. Da lassen sie einen wegen K&N Filtern seine Triumph auf den ADAC Transporter fahren. Einen der Filter haben sie als Beweissicherung gleich einbehalten und in die Asservatenkammer überführen lassen. Wahrscheinlich durch die sichtlich blonde "Polizeifreiwillige".

Bild vom Admin gelöscht / Copyrightverletzung!!
Neulich vor der Asservatenkammer

Jedenfalls scheinen die Jungs aus dem Artikel kein Problem mit gestrichenen Paragrafen zu haben, jetzt bestimmt auch nicht mehr mit Vorsatz oder nicht Vorsatz. Betriebserlaubnis erloschen und die Karre wird vorläufig stillgelegt.

Macht einfach MIVV drauf (oder fahrt so albern rum wie der Dieter, um's gleich vorweg zu nehmen :mrgreen: ), dann braucht man auch keine Killer verlieren.

Hubert
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Dottore G.
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Re: Ohne DB-Eater 2012

Beitrag von Dottore G. »

Was das Bild da nun soll kapier nicht.
Und eigendlich kann und will ich den ganzen Schwachsinn um den Krach
und die Leute die ihn gutheissen auch nicht verstehen.
Alles kuhle Typen die gegen Gesetze verstoßen,und wenn's drauf ankommt den Schwanz einkneifen
und mit Muffesausen hinter der Hecke stehen.
Von "solchen Spießern" gibt es viel zu viele.
Armselich.

Gruß, Dieter.
Moto Guzzi 850 T5. Moto Guzzi V11 LM fast orginal. Moto Guzzi V35 C. Simson S63 und Di Blasi R7,dazu Honda Elite 150 nebst Honda Helix CN 250 "ganz erheblich" optimiert.Italjet Tiffany 25 und Moby M1 mit M3 Motor, Velosolex 3800.Simson Schwalbe.
In meine Guzzen kommt nur Super + und Luft ;-) na gut,Öl gibts auch noch.Auch schöne Dinge können manchmal schmutzig sein.
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