Gewährleistungsansprüche

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wadwer
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Gewährleistungsansprüche

Beitrag von wadwer »

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine „Grundsatzfrage“ zur Gewährleistungsansprüchen.
Stelvio, gekauft April. 2014, Gewährleistung läuft also nä. Frühjahr ab.

Problem: Gabel vorne nicht einstellbar. Das ist aber eine zugesicherte Eigenschaft, sowohl im Prospekt als
auch beim Verkaufsgespräch.
Nun ist nä. Woche die 10000er Inspektion, und ich möchte auf dem Beheben dieses Mangels bestehen.

Zwei Fragen nach eurer Einschätzung:
habe ich dazu das Recht, kann ich das durchsetzen? Oder ist der Mangel als marginal einzustufen? (mir ist die Gabel zu hart)
wer zahlt den Aufwand, falls instand gesetzt wird? Händler oder Piaggio?

Der Händler ist nämlich top uns sehr nett, ich möchte ein gutes Verhältnis behalten und daher die Sache etwas diplomatisch abwickeln.


Danke mal für eure Einschätzung
Werner

PS: ne KT gibts natürlich auch. bin also schon im richtigen Forum...
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roland.k
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Re: Gewährleistungsansprüche

Beitrag von roland.k »

Hallo,

frage ist, ist da nicht zum einstellen der Gabel an selbiger dran oder verändert sich nichts wenn Du da was einstellst?
Wenn da nichts dran ist und im Prospekt stand dass die Gabel einstellbar ist, dann entspricht das Fahrzeug nicht der Beschreibung (Mangel). Ist da was zum Einstellen und es verändert sich nichts (wer hat das gemessen/bestätigt) ist das ein Reklamationsgrund. Der Händler klärt dann mit dem hersteller ob das Problem im Rahmen der Gewährleistung behoben wird. Eine Gabel ist ein Teil was regelmäßig gewartet werden sollte. Ist z.B. eine Gabel verschlammt, kann man einstellen was man will. Es wird sich nichts verändern.

Ich würde das Problem dem Händler schildern...

Grüße

Roland
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wadwer
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Re: Gewährleistungsansprüche

Beitrag von wadwer »

Servus Roland -

ich hatte das Problem schon bei der ersten Inspektion 1500 km bemängelt.
Nach 10 TKM denke ich ist da noch nichts verschlammt - zumal es ja von Anfang an nicht funktioniert hat.

Es gibt zwei Einstellschrauben wie bei der Elfe auch, nur reagiert die Gabel überhaupt nicht darauf. Ein Stelvio-Fahrer im Forum hat das Ganze von einem Gabelinstandsetzer demontieren lassen und
der hat festgestellt, dass es mechanisch auch gar nicht funktionieren kann. (Tolanzen, Passungen zu groß usw.).
Das Problem besteht erst seit dem Umstellen auf die 45er Gabel, die früher eingebaute 50er ließ sich einstellen.

Ich meine, man kann damit fahren. Aber ich sehe andererseits nicht ganz ein, 14 K auszugeben und dann lässt sich nicht mal die Gabel einstellen - selbst mit rosaroter Guzzibrille ist das etwas viel verlangt.
Gruß
Werner
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Re: Gewährleistungsansprüche

Beitrag von roland.k »

Hallo Werner,

da hat Piaggio wohl am falschen Ende gespart :?

Ich möchte mal behaupten, dass da ohne Anwalt und Sachverständigen nichts geht. Bei der V11 war bei den ersten Modellen auch eine Gabel voll einstellbar eingebaut und dann nur noch Federvorspannung + Zugstufe. Das war ein Sondermodell, welche der Hersteller so nicht anbot und wohl extra für die V11 so geliefert wurde. Wenn da allerdings im Prospekt die Rede von einer voll einstellbaren Gabel ist und diese sich nicht einstellen lässt, dann ist das ein Mangel. Du musst das erst beim Verkäufer reklamieren, welcher das dann an Piaggio weitergeben wird. Piaggio wird dann dem Händler das weitere Vorgehen mitteilen. Evtl. baut der Dir auch die Gabel des Vorgängermodells ein 8-)

Grüße

Roland
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Re: Gewährleistungsansprüche

Beitrag von roland.k »

oder Du baust die Gabel auf was gescheites um:

https://www.omniaracing.net/kit-cartucc ... 19786.html

Grundsätzlich war das bei Guzzi noch nie perfekt, so dass man sich über solche unzulänglichkeiten nicht aufregen sollte. Wenn man ein perfektes Motorrad möchte, sollte man z.B. eine Honda kaufen :-)
Ein hoher Kaufpreis bei einem italienischen Fahrzeug sagt noch nichts über die Qualität aus :bier:
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