Ich habe gestern eine KTM gesehen, bei der der Rückstrahler mit einem Gummiteil am Kennzeichen befestigt war. Das soll Original sein und schon mehrfach vom TÜV abegenommen worden sein...

Ich war bisher immer der Ansicht, dass das eigentlich nicht sein darf. Eine Quelle habe ich aber nicht gefunden... Also ist es erlaubt ???
Richtlinie 2009/67/EG
Anhang 1 Begriffsbestimmungen:
5.18. "Rückstrahler"
eine Einrichtung, die dazu dient, das Vorhandensein eines Fahrzeugs durch Reflexion von Licht anzuzeigen, das von einer Lichtquelle ausgeht, die nicht an dem angestrahlten Fahrzeug angebaut ist, wobei sich der Beobachter in der Nähe der anstrahlenden Lichtquelle befindet; im Sinne dieses Anhangs gelten reflektierende Kennzeichen nicht als Rückstrahler;
Anhang 4 Vorschriften für Krafträder:
6.12. Hintere nicht dreieckige Rückstrahler
6.12.1. Anzahl: einer der Klasse 1a [1].
6.12.2. Anbauschema: keine besonderen Vorschriften.
6.12.3. Anordnung
6.12.3.1. In der Breite: Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 250 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.12.3.3. In Längsrichtung: hinten am Fahrzeug.
6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 30° nach links und nach rechts.
Vertikalwinkel: von der Horizontalen ausgehend 15° nach oben und 15° nach unten.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert werden, wenn der Rückstrahler in einer Höhe von weniger als 750 mm angebracht ist.
6.12.5. Ausrichtung: nach hinten.
6.12.6. Zusammenbau mit jeder anderen Leuchte ist zulässig.
6.12.7. Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf mit anderen roten Heckleuchten gemeinsame Teile haben.
[1] Entsprechend der Klassifizierung der Richtlinie 76/757/EWG.
