Rückstrahler

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lucky
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Rückstrahler

Beitrag von lucky »

Kennt jemand die wirklichen Vorschriften für den Anbringungsort des Rückstrahlers?

Ich habe gestern eine KTM gesehen, bei der der Rückstrahler mit einem Gummiteil am Kennzeichen befestigt war. Das soll Original sein und schon mehrfach vom TÜV abegenommen worden sein... :o

Ich war bisher immer der Ansicht, dass das eigentlich nicht sein darf. Eine Quelle habe ich aber nicht gefunden... Also ist es erlaubt ???

Richtlinie 2009/67/EG

Anhang 1 Begriffsbestimmungen:
5.18. "Rückstrahler"
eine Einrichtung, die dazu dient, das Vorhandensein eines Fahrzeugs durch Reflexion von Licht anzuzeigen, das von einer Lichtquelle ausgeht, die nicht an dem angestrahlten Fahrzeug angebaut ist, wobei sich der Beobachter in der Nähe der anstrahlenden Lichtquelle befindet; im Sinne dieses Anhangs gelten reflektierende Kennzeichen nicht als Rückstrahler;

Anhang 4 Vorschriften für Krafträder:
6.12. Hintere nicht dreieckige Rückstrahler
6.12.1. Anzahl: einer der Klasse 1a [1].
6.12.2. Anbauschema: keine besonderen Vorschriften.
6.12.3. Anordnung
6.12.3.1. In der Breite: Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 250 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.12.3.3. In Längsrichtung: hinten am Fahrzeug.
6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 30° nach links und nach rechts.
Vertikalwinkel: von der Horizontalen ausgehend 15° nach oben und 15° nach unten.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert werden, wenn der Rückstrahler in einer Höhe von weniger als 750 mm angebracht ist.
6.12.5. Ausrichtung: nach hinten.
6.12.6. Zusammenbau mit jeder anderen Leuchte ist zulässig.
6.12.7. Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf mit anderen roten Heckleuchten gemeinsame Teile haben.
[1] Entsprechend der Klassifizierung der Richtlinie 76/757/EWG.

:?
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nhessi
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Re: Rückstrahler

Beitrag von nhessi »

Gott, was machst du Dir Gedanken - Bei mir ist der fehlende Rückstrahler traditionell der einzige Mängel...
Was ihr errafft an Geld und Gut,
Schmuck, Schuh, Gewänder aus den Schränken,
Vertut's, bevor ihr Schlimmres tut,
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Re: Rückstrahler

Beitrag von lucky »

nhessi hat geschrieben:Gott, was machst du Dir Gedanken - Bei mir ist der fehlende Rückstrahler traditionell der einzige Mängel...
der Dir angeblich zu nem Punkt in Flensburg führen kann....
... und ich habe da mittlerweile 13 :roll:
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nhessi
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Re: Rückstrahler

Beitrag von nhessi »

da müsstest du vermutlich die 18 jährige Tochter des Beamten zuvor verführt haben... :-D
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Re: Rückstrahler

Beitrag von roland.k »

nhessi hat geschrieben:da müsstest du vermutlich die 18 jährige Tochter des Beamten zuvor verführt haben... :-D
Hi,

angenommen Die Maschine steht am Straßenrand und so ein Schafskopf fährt dir hinten rein :oops:
Also ich könnte mir bei einem findigen Anwalt vorstellen, dass Du dann schuld bist, weil Deine Kiste keinen funktionierenden Rückstrahler hat :oberl:
Und falls die Kiste grad noch über einen Fußgänger geschoben wird, dann ist richtig :kacke:

Ich kann mir vorstellen dass der Richter dann wirklich :hohren: und :pohauen:

Grüße

Roland
Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit ! :kuh:
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Re: Rückstrahler

Beitrag von uwe.v11 »

fehlender rückstrahler kostet 45 euro plus bearbeitungsgebühr (total 60 euronen)
und einen punkt! punkt :oberl:
uwe G.
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aus dem tiefen süden deutschlands
da wo der adler allerheiligen hoch durch den schwarzen wald fliegt!
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nhessi
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Re: Rückstrahler

Beitrag von nhessi »

Hmmm,

wenn ich noch länger darüber nachdenke... was da so alles passieren kann.... hmmm


Gibt es für die Gussräder der Elfe auch Katzenaugen?
Soll ich ungenutzte Lackflächen mit reflektierender Folie bekleben, Warnweste tragen...nen Neonhelm kaufen...beim parken Tensatoren ums mopped ziehen, damit sich kein Passant verbrennt?
Wo bringe ich die Tensatoren unter? (Vieleicht können wir hier den Thread um Gebäckbrücken und Topcases wieder aufleben lassen?)
Kann ich da auch den Heber unterbringen, damit die Maschine niemanden erschlagen kann?
Kann mir ein findiger Anwalt nachweisen, dass ich ohne Nutzen, also unnötig fuhr und bin ich deshalb von vorneherein an allem (mit)Schuld?
Wann wird der gesundheitsschädliche Aspek des Lärms der Motorräder beweisträchtig nachgewiesen und sind wir dann alle Körperverletzer?

Wäre es überhaupt nicht sicherer und bequemer Auto zu fahren? oder besser zu Hause bleiben?

Hmm Gedanken über Gedanken
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Re: Rückstrahler

Beitrag von roland.k »

Ei,

jeder doch wie er mag!

Ich hatte bereits persönlich Zeuge werden dürfen wie ein PKW ein KRAD (am Baggersee) ummähte und der Besitzer des KRAD´s auch noch Schuld hatte, weil ..... Die Maschine schlitterte ca. 1m neben Personen durch, welche da auf Ihrem Teppich....

Also ich hab ein "kleines Katzenauge" mit "e" dran und parke grundsätzlich immer in Fahrtrichtung :kuh:

Grüße

Roland
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nhessi
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Re: Rückstrahler

Beitrag von nhessi »

wo ist in meiner Garage Fahrtrichtung? :kratz: :kratz:

Ach klar nach draussen , der Zukunft zugewand..
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Re: Rückstrahler

Beitrag von lucky »

roland.k hat geschrieben: Also ich hab ein "kleines Katzenauge" mit "e" dran und parke grundsätzlich immer in Fahrtrichtung :kuh:
So eins wollte ich auch ranmachen. Nur zurück zu meiner Frage: Darf das Teil auch (unten! ;) ) am Nummernschild angeschraubt werden?
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roland.k
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Re: Rückstrahler

Beitrag von roland.k »

lucky hat geschrieben:
roland.k hat geschrieben: Also ich hab ein "kleines Katzenauge" mit "e" dran und parke grundsätzlich immer in Fahrtrichtung :kuh:
So eins wollte ich auch ranmachen. Nur zurück zu meiner Frage: Darf das Teil auch (unten! ;) ) am Nummernschild angeschraubt werden?
Das Teil kann sogar in der Rückleuchte integriert sein :oberl:
So zumindest der Mann vom TÜV.

Bei der letzten Fahrzeugkontrolle war der Polizist regelrecht begeistert. Ich war wohl einer der wenigen mit umgebautem Heck und Katzenauge :-)

Grüße

Roland
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-Martin.Glaeser-
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Re: Rückstrahler

Beitrag von -Martin.Glaeser- »

lucky hat geschrieben:...zurück zu meiner Frage: ...
Jawoll ... das machst du gut! :peitsche: gibts ihnen!

-M-

P.S. ach so ... ja .. da war doch noch was :mrgreen:

Rückstrahler hinten:
ist zwingend vorgeschrieben, darf nicht dreieckig sein, muss senkrecht zur Fahrbahn stehen
Anzahl: 1 oder 2
Farbe: ROT
mit e-Nummer
in der Höhe: Unterkante min. 250 mm, Oberkante max. 900 mm

Quellen: TUeV FAQ ....gibts auch zum Ausdrucken: *klick&druck*
§ 53 StVZO
EU Regelung ECE R-3
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-Martin.Glaeser-
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Re: Rückstrahler

Beitrag von -Martin.Glaeser- »

lucky hat geschrieben: ...der Rückstrahler mit einem Gummiteil am Kennzeichen befestigt war. ...
Dazu habe ich zwar keinen Paragraphen gefunden,
aber aufgrund der Erfahrung dass ein Nummernschild wie eine amtliche Urkunde zu betrachten ist, wo ausser Zulassungsstempeln und Prüfplaketten nix aufgeklebt wird, wuerde ich persoenlich davon Abstand nehmen, am Nummernschild etwas anzukleben was nicht hingehoert - nicht mal einen schwarzen Punkt , gell Uwe :mrgreen: ? - und auch keine Reflektorfolien oder so'n Zeug!

-M-
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nhessi
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Re: Rückstrahler

Beitrag von nhessi »

ich habe gestern meine Bella zugelassen und habe mir entgegen den Vorschriften ein kleineres Nummernschild als Vorschrift fertigen lassen....

Habe dann nach einem kurzen Flirt die Stempel bekommen JJJJJJJESSS !! :-D
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Re: Rückstrahler

Beitrag von roland.k »

nhessi hat geschrieben:ich habe gestern meine Bella zugelassen und habe mir entgegen den Vorschriften ein kleineres Nummernschild als Vorschrift fertigen lassen....

Habe dann nach einem kurzen Flirt die Stempel bekommen JJJJJJJESSS !! :-D
Na dann viel Spaß bei der ersten Kontrolle ;)

Das Katzenauge ist bei mir nicht am Nummernschild, sondern unter dem Nummernschild an einer extra Halterung befestigt :-)

Grüße

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nhessi
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Re: Rückstrahler

Beitrag von nhessi »

roland.k hat geschrieben:
nhessi hat geschrieben:ich habe gestern meine Bella zugelassen und habe mir entgegen den Vorschriften ein kleineres Nummernschild als Vorschrift fertigen lassen....

Habe dann nach einem kurzen Flirt die Stempel bekommen JJJJJJJESSS !! :-D
Na dann viel Spaß bei der ersten Kontrolle ;)


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Wer soll da was sagen, wenn die Zulassung das Nummernschild abgenickt hat???
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Re: Rückstrahler

Beitrag von lucky »

-Martin.Glaeser- hat geschrieben:....
aber aufgrund der Erfahrung dass ein Nummernschild wie eine amtliche Urkunde zu betrachten ist, wo ausser Zulassungsstempeln und Prüfplaketten nix aufgeklebt wird, wuerde ich persoenlich davon Abstand nehmen, am Nummernschild etwas anzukleben was nicht hingehoert
KTM schien da anderer Meinung zu sein..... daher ja meine Frage... ;)
roland.k hat geschrieben: Das Katzenauge ist bei mir nicht am Nummernschild, sondern unter dem Nummernschild an einer extra Halterung befestigt :-)
Ne Halterung geht da leider nicht so ohne weiteres ran, d.h. ich müßte ne extra Verstrebung anbirngen, was wieder zusätzliches Gewicht an der vibrierenden Halterung bedeutet. Daher fand ich die Idee mit der Gummilappenbefestigung am Nummernschild ganz elegant. :-)

Na irgendwas wird mir da schon einfallen.... :mrgreen:
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Re: Rückstrahler

Beitrag von nhessi »

Dann hättest du ja zusätzliche Schrauben auf deinem Schilde, was die allerhärtesten Hardcore Verkehrscops bestimmt dazu veranlasst, dich wegen der Gefahr im Verzuge direkt ins Gefängnis zu Jörg kachelmann auf Zelle und nicht über los ziehen zu lassen..
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Re: Rückstrahler

Beitrag von -Martin.Glaeser- »

lucky hat geschrieben: ...Na irgendwas wird mir da schon einfallen....
Ruf doch einfach mal bei der Zulassungsstelle an... *klick*
Die geben die Nummernschilder ja aus - muessen also wissen ob man da was draufpappen darf.
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Re: Rückstrahler

Beitrag von roland.k »

nhessi hat geschrieben:
roland.k hat geschrieben:
nhessi hat geschrieben:ich habe gestern meine Bella zugelassen und habe mir entgegen den Vorschriften ein kleineres Nummernschild als Vorschrift fertigen lassen....

Habe dann nach einem kurzen Flirt die Stempel bekommen JJJJJJJESSS !! :-D
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Wer soll da was sagen, wenn die Zulassung das Nummernschild abgenickt hat???

Hi,

weder der TÜV, noch die Zulassungsstelle können durch Gefälligkeiten die StVo. außer Kraft setzen :oberl:
Der Halter ist schlußendlich... bla und bla...

Grüße

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Re: Rückstrahler

Beitrag von nhessi »

und die StVo ist schlussendlich unsere heilige Schrift :amen:
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Re: Rückstrahler

Beitrag von roland.k »

Jo, so isch dees :-)

Ich bin ja derweil auch bereits auch viele Jahre unterwegs und hab da vieles erlebt. Ein Kumpel von mir hatte mal so ne VS1400 Intruder und das kleine 80´er Nummernschild auf der Seite, neben dem Hinterreifen angeschraubt. Alles mit TÜV-Segen und Eintragung.... Irgendwann kam er dann in ein Kontrolle und was soll ich sagen... Der eingetragene Auspuff war trotz 100dB-Eintragung nicht zulässig, der Nummernschildhalter war nicht zulässig und das Nummernschild wurde Ihm erst als Urkundenfälschung unterstellt ! Da gerade auch noch einige Monate vorher im Landratsamt eingebrochen wurde, hatte er ziemlichen Ärger am Hals....

Ja so war das... und der fährt heute ein Saissonkennzeichen :oops:

Hast Du eine schriftliche Bestätigung, dass Du ein kleines Kennzeichen fahren darfst? Falls nicht .... kommste irgendwann ... verdammich, wo ist denn der Gefängnis-Smilie hin ...

Grüße

Roland
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Re: Rückstrahler

Beitrag von nhessi »

Bei uns ist das Kuchenblech, der Standard, wenn ich von einem kleinen Nummernschild rede, dann ist das für viele hier bestimmt noch immer ein grosses.
Für mich war es einTriumph nach bestimmt 10 erhaltenen Kuchenblechen endlich mal ein kleineres abgenickt zu bekommen. Da wird sich mit Sicherheit weiter keiner beschweren.. Ausser dir? :-)
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Re: Rückstrahler

Beitrag von -Martin.Glaeser- »

20 x 20 ist das Gardemass, Nessi.

Und nun mach mal unseren Roland nicht so von der Seite an....
Zeig lieber mal 'n Bild mit Mofa-Kennzeichen von deiner Bella :lol:

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Re: Rückstrahler

Beitrag von nhessi »

28 x 20 ist hier normal...leider

De Bella ist noch ganz orschinoohl bis auf de Lenger...

hab noch kein foddo... abbber so in ettwwaa..



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