MICHELIN ... It´s Time to say Good Bye! Is it?
Verfasst: Sa 21. Jul 2012, 11:11
Michelin ... im Reifenkompass ist keine Freigabe für welchen Reifen auch immer mehr für die V11. Darauf hatte ich in anderen Beiträgen schon hingewiesen.
Reifenbindung - Haben unsere V11en ab Modell KS nicht mehr
Reifenfreigaben - Oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen, müssen seitens des Herstellers vorliegen
Nun ist es aber so, dass anhand der Reifenfreigabe aktuell von Conti z.Bsp. der Road Attack nicht mehr aufgeführt ist. Wer diesen fährt und seine ehemals ausgedruckte Freigabe nicht mehr hat, wäre illegal unterwegs.
Der Conti Road Attack 2 hingegen ist in der Servicemitteilung 0726 vom 23.08.2010 aufgeführt (!)
Lesen wir die Servicemitteilung genauer:
Die Reifengrößen 180 (hinten) fallen unter Pkt.2 .... weil der 180er nicht mehr im Fahrzeugschein steht !
In der Reifenfreigabe des Herstellers steht also eigentlich nichts anderes, als das, was im "alten" Brief und Schein drin gestanden hatte.
Reifengröße, Reifenquerschnitt, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex.
Und das eben nur, weil es den alten Brief/Schein nicht mehr gibt (ich hab den natürlich noch!)
Dennoch finde ich es Mist, dass uns die Gesetzgeber zunächst eine höhere Entscheidungsfreiheit lassen, im Gegenzug aber den Winkeladvokaten mehr Spielraum für Abstrafungen geben.
Aus diesem Grunde stelle ich hiermit
Michelin, Continental, Bridgestone, Avon, Metzler, Pirelli, Dunlop und den anderen Herstellern
meine Moto Guzzi V11 Sport (Baureihe KS) nebst bzw. inkl. Fahrer zur Verfügung zur Durchführung praxisorientierter Reifentests um diese künftig explizit mit einer Reifenfreigabe versehen zu können!
Kontakt unter: v11-lemans(at)gmx.de
Reifenbindung - Haben unsere V11en ab Modell KS nicht mehr
Reifenfreigaben - Oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen, müssen seitens des Herstellers vorliegen
Nun ist es aber so, dass anhand der Reifenfreigabe aktuell von Conti z.Bsp. der Road Attack nicht mehr aufgeführt ist. Wer diesen fährt und seine ehemals ausgedruckte Freigabe nicht mehr hat, wäre illegal unterwegs.
Der Conti Road Attack 2 hingegen ist in der Servicemitteilung 0726 vom 23.08.2010 aufgeführt (!)
Lesen wir die Servicemitteilung genauer:
Die Reifengrössen 120 (vorne) und 170 (hinten) fallen unter Pkt.1Continental ! hat geschrieben:
1) Die angegebene Bereifung stimmt mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der Übereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein.
2) Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der Übereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung nach § 19 Abs.2 StVZO vor. Für den Reifentyp ist eine Typengenehmigung erteilt worden und eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Fahrzeuges oder Einbauanweisungen, insbesondere die Anforderungen 2) nach Kap. I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht; eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 StVO).
Zu 1) und 2): Eine Verpflichtung zur Änderung der Zulassungsbescheinigung besteht nicht (§ 13 Abs.1 i.V.m. Anl. 5 - Zulassungsbe- scheinigung Teil I - Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3) FZV).
Die Reifengrößen 180 (hinten) fallen unter Pkt.2 .... weil der 180er nicht mehr im Fahrzeugschein steht !
In der Reifenfreigabe des Herstellers steht also eigentlich nichts anderes, als das, was im "alten" Brief und Schein drin gestanden hatte.
Reifengröße, Reifenquerschnitt, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex.
Und das eben nur, weil es den alten Brief/Schein nicht mehr gibt (ich hab den natürlich noch!)
Dennoch finde ich es Mist, dass uns die Gesetzgeber zunächst eine höhere Entscheidungsfreiheit lassen, im Gegenzug aber den Winkeladvokaten mehr Spielraum für Abstrafungen geben.
Aus diesem Grunde stelle ich hiermit
Michelin, Continental, Bridgestone, Avon, Metzler, Pirelli, Dunlop und den anderen Herstellern
meine Moto Guzzi V11 Sport (Baureihe KS) nebst bzw. inkl. Fahrer zur Verfügung zur Durchführung praxisorientierter Reifentests um diese künftig explizit mit einer Reifenfreigabe versehen zu können!
Kontakt unter: v11-lemans(at)gmx.de