Quelle: www.kba.deAuszug aus den FAQ's des KBA hat geschrieben: Nach der im Zusammenhang mit der Erteilung einer EG-Typgenehmigung für Austauschschalldämpfer anzuwendenden Richtlinie der EG müssen solche Schalldämpfer mit der vorgeschriebenen EG-Kennzeichnung dauerhaft versehen sein. Das Mitliefern einer Bescheinigung, mit der die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ bestätigt wird, ist in diesen Fällen nicht gefordert. Jedoch muss der Abnehmer auf den genehmigten Verwendungsbereich hingewiesen werden.
Nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 3 ist nicht gefordert, dass eine Kopie der Genehmigung mitzuführen ist, wenn die Austauschschalldämpfer nach einer Richtlinie der EG genehmigt sind.
Austauschschalldämpfer dürfen nur im Rahmen des genehmigten Verwendungsbereichs verwendet werden. Ein entsprechender Nachweis durch den Fahrzeughalter gegenüber den mit der Verkehrsüberwachung zuständigen Stellen ist nach der Vorschriftenlage nicht erforderlich.
Im Falle der z.Bsp. häufig gefahrenen BOS-Endschalldämpfer gilt aber folgendes:
Diese haben zwar eine E-Nummer, sind aber nicht Typengenehmigt für die Moto Guzzi V11.
Sie müssen im Rahmen einer Einzelabnahme bei der zuständigen Prüfstelle im Schein eingetragen werden.
Das Eintragungsprozedere beinhaltet eine Geräuschmessung, welche aber i.d.R. problemlos verläuft.
Hilfreich ist die Vorlage der Kopie eines Fahrzeugscheines (Kollege, Kumpel, Freund), in welchem die BOS bereits eingetragen ist.